Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampelkoalition die Ertragsteuer für Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW abgeschafft. Die Steuern entfallen für die Lieferung und Installation der Anlagen. Weil sich mit der Regelung auch der Vorsteuerabzug erledigt hat, wird darüber hinaus der selbst verbrauchte Strom nicht mehr besteuert.
Nullsteuersatz: Welche alten PV-Anlagen seit 2023 steuerfrei sind


Um die Energiewende voranzutreiben, hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel Steuerbefreiungen für kleine PV-Anlagen eingeführt. Womit viele Betreiber von PV-Anlagen wohl nicht gerechnet haben: Vom Nullsteuersatz profitieren auch Altanlagen, für die beim Kauf die Vorsteuer geltend gemacht wurde.
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