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Ratgeber

Pachterhöhungen: Was Sie als Landwirt dagegen tun können

Wer genau weiß, was er im Pachtvertrag unterschreibt, vermeidet später böse Überraschungen.
am Samstag, 27.05.2023 - 07:00

In Zeiten von Inflation und steigenden Bodenpreisen bleiben Pachtzinserhöhungen nicht aus. Als Landwirt können Sie aber vorbeugen – und müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Für viele Landwirte ist die Pacht von Grundstücken die einzige Chance, um noch an Flächen zu kommen. Doch mit den gestiegenen (Boden-)Preisen hat sich auch das Pachtzinsniveau erhöht.

Gegenüber ihrem Verpächter sind Sie nach einer Erhöhung der Pacht nicht völlig machtlos. Ihr Handlungsspielraum wächst, je besser Sie Ihre Rechte kennen und je mehr Sie auf das Kleingedruckte im Pachtvertrag achten und es bei Abschluss des Pachtvertrags mitgestalten. Allgemein gilt: Die Klauseln im Vertrag können sowohl ein Schutz als auch ein Risiko sein.

BGB erlaubt Anpassung der Pacht unter bestimmten Voraussetzungen

In § 593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es sinngemäß: Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrags die Verhältnisse, die für den Vertrag maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags – mit Ausnahme der Pachtdauer – verlangen.

Praktisch müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Änderungen bei Steuern und Abgaben, bei staatlichen und überstaatlichen Lenkungsmaßnahmen und der Zustand der Pachtsache gehören dazu. Weiterhin ist die Entwicklung der Pachtpreise einzubeziehen – unter Berücksichtigung vergleichbarer Objekte und regionaler Besonderheiten. Eine Herabsetzung der Pacht kann der Pächter fordern, wenn beispielsweise die Marktpreise stark gefallen oder wenn Förderungen weggefallen sind.

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