Nicht selten ist auch die Konstellation, dass ein Pachtverhältnis zunächst auf eine bestimmte Zeit in einem schriftlichen
Pachtvertrag abgeschlossen wird. Nach Ablauf der dort genannten Zeit wird das Pachtverhältnis dann faktisch weitergeführt. Ist damit ein neuer Pachtvertrag zustande gekommen? Ein Zustandekommen eines Pachtverhältnisses wird man sicherlich dann annehmen können, wenn z. B. der Verpächter im Folgejahr die Pachtzahlung entgegen nimmt. Ähnliches wird auch dann gelten, wenn der Verpächter die Weiterbewirtschaftung durch den Pächter über längere Zeit zulässt. Welchen Inhalt hat aber der somit stillschweigend zustande gekommen Pachtvertrag. Eine gewisse Tendenz der Rechtsprechung geht dahin anzunehmen, dass der Pachtvertrag mit demselben Inhalt wie zunächst im schriftlichen Pachtvertrag vereinbart, weiter gelten soll. Ebenso vertretbar ist allerdings auch die Annahme, dass für dieses neu zustande gekommene Pachtverhältnis nur die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gelten sollen.
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