Pachtvertrag: 4 typische Stolpersteine

So manches Pachtverhältnis steht in Wirklichkeit auf wackeligen Beinen. Gerade wenn ein solches Pachtverhältnis Grundlage betrieblicher Investitionen sein soll, empfiehlt es sich genau hinzuschauen.
1. Pachtverträge schriftlich abschließen
2. Vorsicht vor mündlichen Verträgen, die über 2 Jahre gehen
- Beispiel: Mündlich vereinbaren die Beteiligten eine Pachtdauer von 12 Jahren. Rechtlich ist damit aber ein Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit der - wenn eine Kündigung erfolgt - schon nach 2 Jahren wieder auslaufen würde.
3. Formalitäten bei der Schriftform genau einhalten
- Alle Personen, die an dem Pachtverhältnis beteiligt sind, müssen vollständig im Vertrag angegeben werden.
- Bei einer Erbengemeinschaft müssen sämtliche Mitglieder der Erbengemeinschaft bezeichnet sein und den Vertrag auch unterschreiben.
- Bei Ehegatten die in Gütergemeinschaft leben, müssen ebenso beide Eheleute den Vertrag unterschreiben.
- Was für den Pachtvertrag selbst gilt, gilt ebenso für Verlängerungsvereinbarungen, denn hier handelt es sich praktisch um den Abschluss eines neuen Vertrages. Sind im ursprünglichen Pachtvertrag als Verpächter beide Eheleute genannt und die Verlängerungsvereinbarung nur vom Ehemann unterzeichnet worden, so ist auch hier nur ein Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande gekommen.
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