Alle Parteien im Bundestag hatten bereits Anfang 2012 in einem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung des Deutschen Patentgesetzes vorzuschlagen, damit keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden. Der Grund für diese Forderung: das Patentrecht ist auf technische Erfindungen ausgelegt und bietet im Bereich der
Biopatente Grauzonen und Schlupflöcher. Vor allem im Bereich der Nutztiere seien die Grauzonen besonders groß, merkte Aigner an. Für Pflanzenzüchter gebe es wenigstens den
Sortenschutz und das Züchterprivileg, die in einem gewissen Rahmen die Freiheit der Züchtung und des Anbaus garantierten. So sei es dringend nötig, dass auch im Bereich der Tierzucht etwas Ähnliches geschaffen werde.
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