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Steuerratgeber

Pferdehaltung in der Einkommensteuer: Darauf achtet das Finanzamt

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am Donnerstag, 05.05.2022 - 12:19 (1 Kommentar)

Als Pferdehalter können Sie für negative Einkünfte einen Verlustausgleich bei der Einkommensteuererklärung vornehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine landwirtschaftliche – nicht also um eine gewerbliche – Tierhaltung handelt.

Über den Rechtsstreit zwischen einer Pferdehalterin und dem Finanzgericht Münster hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil (VI R 26/19) endgültig entschieden. Die Klägerin, die nicht über eigene oder gepachtete landwirtschaftliche Flächen verfügte, kaufte in ihrem Unternehmen Fohlen an, bildete sie aus und verkaufte sie anschließend. Gehalten wurden die Fohlen in einer Pensionspferdehaltung von Dritten.

In ihrer Einkommensteuererklärung von 2008 gab die Klägerin negative Einkünfte von fast 20.000 Euro an. Bei einer anschließend durchgeführten Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass diese Einkünfte aus gewerblicher Tierhaltung stammen. Die Verluste aus der gewerblichen Pferdehaltung durfte die Unternehmerin nicht mit anderen Einkünften ausgleichen. Dagegen klagte sie erfolglos und ging in ein Revisionsverfahren. Der Bundesfinanzhof wies die Revision im November 2021 zurück.

Entscheidend ist, woher das Futter für die Pferdehaltung stammt

Wie das Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, gilt die Tier- beziehungsweise Pferdehaltung immer dann als gewerblich, wenn der Betrieb selbst nicht über eine ausreichende Futtergrundlage verfügt. Bemessen werde die Futtergrundlage mit Hilfe des gesetzlichen Flächenschlüssels.

Dass die Pferde durch Dritte betreut werden, nicht im eigenen Stall stehen und nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen, sei dagegen nicht problematisch für die Möglichkeit des Verlustausgleichs.

Negative Einkünfte können die gewerblichen Tierhalter laut Ecovis nicht mit anderen Einkünften ausgleichen. Nur wenn es in der gewerblichen Tierhaltung positive Einkünfte gibt, könne das Finanzamt diese mit Verlusten bei anderen Einkünften verrechnen. Verfügt der Betrieb jedoch über eine eigene Futtergrundlage und handelt es sich deshalb um eine landwirtschaftliche Tierhaltung, dann ist der Ausgleich von Verlusten aus der Tierhaltung möglich.

Gesetzgeber will industrielle Tierhaltung nicht bevorteilen

Wie die Steuerberater von Ecovis erläutern, wird der Verlustausgleich bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht häufig genutzt, weil es hier meist keine anderen Einkünfte als die aus der Land- und Forstwirtschaft gibt. Dagegen sei es bei der gewerblichen Tierhaltung üblich, dass der Unternehmer noch weitere Einkünfte hat. Damit die industriellen Tierproduzenten keinen Vorteil gegenüber den landwirtschaftlichen haben, werde der Wettbewerb bei ihnen durch diese Regelung eingeschränkt.

Eine ausreichende Futtergrundlage sollte für die Aufzucht und Ausbildung von Pferden sichergestellt sein, rät Ecovis-Berater Hans Frank und bietet Unterstützung an, denn: „ Diese Prüfung ist allerdings nicht so einfach, schon weil man den gesetzlichen Flächenschlüssel je Hektar kennen muss“, so Frank.

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