Der Bundesgerichtshof hat Ende Juni entschieden, das Rechtsmittel der BayWa AG im Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz in letzter Instanz abzuweisen. Ursprünglich hatte die BayWa AG das Bundeskartellamt auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz verklagt.
Das Handelsunternehmen war der Ansicht, die Bonner Kartellbehörde habe in einem Bußgeldverfahren gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln ihre Amtspflichten verletzt. Weder das Landgericht Bonn noch, in nächsthöherer Instanz, das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage der BayWa stattgegeben. Nun wies auch der Bundesgerichtshof die Klage ab.
Kartellamt soll BayWa-Mitbewerber bevorzugt informiert haben
Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren hatte die BayWa Amtshaftungsklage zum Landgericht Bonn erhoben mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz.
Die Begründung der BayWa: Das Amt habe zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt, den Vorgang intern aufzuklären und gegebenenfalls einen Kronzeugenantrag zu stellen.
Bereits im behördlichen Verfahren hatte das Kartellamt nach eigenen Angaben diesen Vorwurf der BayWa intensiv geprüft und als unzutreffend zurückgewiesen.
Illegale Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln
„Wir freuen uns darüber, dass die Gerichte unseren Argumenten in allen drei Instanzen gefolgt sind und die Klage nunmehr rechtskräftig abgewiesen ist", sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Der Klage vorausgegangen war ein Kartellverfahren, in dem gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa –, Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Millionen Euro verhängt worden waren.
Bußgelder sind rechtskräftig
Dem Kartellamt zufolge hatten die Unternehmen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen.
Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder sind rechtskräftig, so das Kartellamt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.