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Recht

Pflanzenschutzmittel entsorgen: So geht's richtig

am Freitag, 09.10.2015 - 16:05 (Jetzt kommentieren)

Was tun, wenn Pflanzenschutzmittel abgelaufen oder nicht mehr zugelassen sind? Sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können auch Direktzahlungen gekürzt werden.

Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr anwendbar sind, weil sie entweder überlagert sind oder nach Zulassungsende und Ende der Aufbrauchfrist die Anwendung nicht mehr zulässig ist, sollten fachgerecht entsorgt werden. In bestimmten Fällen besteht eine gesetzliche Beseitigungspflicht, und zwar dann, wenn das Mittel einen in der EU nicht genehmigten Wirkstoff enthält und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, oder wenn das Mittel einem kompletten Verbot der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unterliegt.
 
Die Missachtung der Beseitungspflicht gilt als Verstoß gegen die Auflagenbindung von Fördergeldern ("Cross Compliance") und führt zur Kürzung von Direktzahlungen. Neben Kürzungen der Gelder können Verstöße gegen das Umweltrecht und im speziellen gegen das Abfallrecht je nach Schwere auch strafrechtliche Folgen haben.

Unbrauchbare Pflanzenschutzmmittel fachgerecht entsorgen

Bei Fragen zur Beseitigung nicht mehr anwendbarer Pflanzenschutzmittel geben die zuständigen Pflanzenschutzdienste Auskunft. Adressdaten sind dem Organisationsverzeichnis Pflanzenschutz zu entnehmen. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen geregelt.
 
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
  • Entsorgungsfirmen
  • Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
  • Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
  • Schadstoffmobil (kleine Mengen)
Wie der Industrieverband Agrar (IVA) gegenüber agrarheute.com betont, können alle PSM (unabhängig vom Hersteller), die unbrauchbar sind, freiwillig über Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung (PRE), einer Initiative des IVA, entsorgt werden.
 
Auch andere Chemikalien aus der Landwirtschaft, wie Reinigungsmittel, Öle, Dünger, Farben usw. sowie Spritzgerätefilter, Spritzdüsen und nicht mehr verwendbares gebeiztes Saatgut können bei Bedarf abgegeben werden. Hier finden Sie alle Sammelstellen und Termine für die einzelnen Bundesländer. Laut PRE werden 2,85 Euro je Kilogramm oder Liter berechnet, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Entsorgungsschein muss dann der entsprechenden Behörde vorgelegt werden.

Leere Verpackungen erst säubern, dann abgeben

Auch leere Pflanzenschutzmittelbehälter können über eine Initiative des IVA entsorgt werden. Sie müssen vorher sauber gespült oder mit dem Druckspülsystem der Feldspritze gereinigt werden. Sie sollten für Unbefugte nicht frei zugänglich aufbewahrt und nicht wieder verwendet werden.
 
Speziell für die Entsorgung leerer Behältnisse und Packungen hat der IVA mit der Initiative "PAMIRA - Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen" ein Projekt zur Entsorgung entwickelt (PAMIRA = PackMIttelRücknahmeAgrar). Der Anwender kann an zahlreichen Sammelstellen entleerte und gereinigte Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln zurückgeben.

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