In der Ukraine gibt es etwa 41 Millionen Hektar Agrarfläche. Agrarfläche, die aufgrund des guten Bodens sowohl bei Landwirten als auch bei Investoren beliebt ist. Immer wieder sollte der Handel mit Agrarland liberalisiert werden. Doch die Bevölkerungsmehrheit ist gegen den freien Handel. "Das Parlament wird vor dem Hintergrund der politischen Krise und Instabilität so einen unpopulären Beschluss zunächst nicht treffen", meint Igor Podolsky, der im Auftrag agrarheute bei dem Abgeordneten Oleg Kulinich ("Partei Vidrodzhennya") nachgefragt hat. Das Fazit: Wer in ukrainische Böden investieren will, muss sich wohl noch bis Ende 2016 gedulden.
Moratorium wurde um ein Jahr verlängert
Am 10. November dieses Jahres hat das ukrainische Parlament dem Gesetzentwurf über die Änderungen des Grundgesetzes zur Verlängerung des Entfremdungsverbotes von landwirtschaftlichen Flächen zugestimmt. Demnach wird das Moratorium für die Veräußerung der landwirtschaftlichen Flächen für ein Jahr bis zum 1. Januar 2017 verlängert. Der Gesetzentwurf erhielt laut Kulinich 309 Stimmen bei 226 erforderlichen. Darüber hinaus verpflichtet das neue Gesetz das Ministerkabinett bis 1. März 2016 einen Entwurf des Gesetzes über den Verkehr von landwirtschaftlichen Flächen dem ukrainischem Parlament (Verhovna Rada) vorzulegen.
Es besteht dabei die Wahrscheinlichkeit, dass die Formulierung der entsprechenden Stelle im Gesetz Pilot-Verkäufe schon früher ermöglichen will. Dann werde das Gesetz aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Parlament passieren, berichtet Podolsky.
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