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Bauernproteste

Protestbauern zu Haftstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt

Bauern und Landwirte in den Niederlanden
am Donnerstag, 14.07.2022 - 13:20 (1 Kommentar)

Ein Gericht in den Niederlanden hat zwei Junglandwirte verurteilt. Sie waren an gewaltsamen Bauernprotesten beteiligt.

Der Richter am Bezirksgericht Gelderland in Zutphen verurteilte die zwei Brüder im Alter von 17 und 19 Jahren gestern (13.7.) für Straftaten, die sie während der Bauernproteste am 28. Juni begangen haben.

Die Vorfälle ereigneten sich auf der Autobahn A1 bei Stroe-Kootwijk und der näheren Umgebung. Eine Gruppe von Landwirten hatte die Autobahn zeitweilig blockiert. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Der ältere der beiden Brüder erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Tagen wegen der Bedrohung von Polizisten und Vandalismus. Er muss außerdem 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sein Führerschein gilt für neun Monate auf Probe. Der 17-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Traktor rammte Polizeiwagen

Nach Angaben der Justiz fuhr der 19-Jährige bei den Protesten mit seinem Traktor mit angehängtem Muldenkipper auf der Autobahn gegen die Fahrtrichtung. Dann stellte er das Gespann quer über die Fahrbahn. Als die Polizei hinter dem Anhänger langfahren wollte, setzte er sein Fuhrwerk zurück. Die Polizei konnte eine Kollission vermeiden.

Als der Junglandwirt später die Autobahn verließ, versuchte die Polizei mehrmals ihn zu stoppen. Das verhinderte dieser unter anderem, indem er einen Polizeiwagen streifte.

Junger Täter war nicht vorbestraft

Vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung wurde der Junglandwirt nun freigesprochen. Nach Auffassung des Richters war ihm nicht nachzuweisen, dass er mit seinen Fahrmanövern absichtlich versucht habe, die Polizeibeamten zu verletzen. Dabei wurden Videoaufnahmen ausgewertet.

Verurteilt wurde er aber für die Bedrohung der Beamten und die angerichteten Sachschäden. Bei der Festlegung der Höhe der Strafe wurde berücksichtigt, dass er bereits sechs Tage in Untersuchungshaft verbrachte und nicht vorbestraft war. Das befristete Fahrverbot wurde zur Bewährung ausgesprochen, weil der junge Mann seinen Führerschein zur Ausübung seines Berufes braucht.

Verurteilter widersetzte sich der Festnahme mit Gewalt

Der jüngere Bruder wurde ebenfalls vom Versuch der schweren Körperverletzung freigesprochen. Nach Angaben des Gerichts hatte er versucht, sich der Verhaftung zu entziehen. Dabei setzte er mit seinem Fahrzeug zurück, obwohl ein Polizist sich durch ein Fenster hineinbeugte, um ihn zum Anhalten der bewegen. Der Beamte wurde daraufhin mehrere Meter mitgeschleift.

Der junge Mann widersetzte sich der Festnahme mit Gewalt. Die Polizei setzte schließlich eine Elektroschockpistole (Taser) ein. Der Richter folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er betonte, Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht seien wichtige Grundrechte, aber kein Freibrief für Straftaten.

Wie die Agentur ANP berichtet, wurde das Gericht in Zutphen während der Verhandlung aus Furcht vor neuen Bauernprotesten von der Polizei abgeriegelt. Es kam jedoch nicht zu Demonstrationen.

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