
„Die Studie zeigt sehr deutlich die Mängel des aktuellen Messstellennetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf“, sagt Bauernpräsident Detlef Kurreck. „Sie macht klar: Die Daten auf deren Basis die Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ festgelegt werden, sind nicht valide.“ Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert deshalb eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung.“
Der Präsident des sächsischen Bauernverbandes (SLB) Torsten Krawczyk appellierte an die Politik, die aufgezeigten Mängel an den Messstellen schrittweise in den kommenden zwei Jahren zu beheben und dafür endlich die notwendigen finanziellen Mittel seitens des Freistaates bereitzustellen. „Hier liegen zwangsläufig Versäumnisse in der Wartung und Überprüfung des vorhandenen Messstellennetzes vor, deren Messergebnisse zum Nachteil der Landbewirtschaftung führen“, betont Krawczyk.
Der SLB-Präsident fordert für jeden betroffenen Betrieb im roten Gebiet mindestens 100 Euro Entschädigung für die daraus entstehenden Wirtschaftseinschränkungen pro Hektar und Jahr. „Zudem wird der Verband ab dem kommenden Jahr klagewillige Mitgliedsbetriebe auch unter dem Gesichtspunkt der Erlangung von Rechtssicherheit unterstützen“, ergänzt Krawczyk.
Sachsen: 73 Prozent der Messstellen sind ungeeignet

„Angesichts dieser düsteren Prognosen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unsere sächsischen Landwirte sahen wir uns gezwungen, aktiv zu handeln. Unter anderem hatten wir große Zweifel an der korrekten Datenerhebung mittels des vorhandenen Messstellennetzes im Freistaat Sachsen und gaben Anfang Februar ein eigenes Gutachten zur Überprüfung der Messtechnik in Auftrag“, sagt Torsten Krawczyk.
Die Ergebnisse des Gutachtens zur „Fachlichen Evaluierung der nitratbelasteten Gebiete nach § 1 der Sächsischen Düngerechtsverordnung hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität der messstellenbezogenen und hydrochemischen Daten des Grundwassers“ der bundesweit für die entsprechende Expertise anerkannten HYDOR Consult GmbH liegen nun vor und untermauern das Misstrauen der sächsischen Landwirte.
Auf Grundlage der bereitgestellten Daten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurden bei 115 Messstellen gravierende bauliche Mängel, bei 16 eine gänzlich fehlende und bei weiteren 80 eine nicht nachprüfbare Funktionsfähigkeit, bei 18 keine und weiteren 57 eine nicht bewertbare Repräsentanz gutachterlich festgestellt.
Im Ergebnis stufte der Gutachter 127 von 173 der untersuchten Messstellen in der Gesamtbewertung, das entspricht 73 Prozent, als „ungeeignet“, 18 als „eingeschränkt geeignet“, weitere 21 als „nicht bewertbar“ und nur 7 Messstellen als „geeignet“ ein.
MV: Über die Hälfte der Messstellen fehlerhaft

Auch der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Wasserqualität im oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter bestärkt. Denn laut einem Gutachten des Berliner Büros HYDOR Consult GmbH erfüllt mehr als jede zweite Grundwassermessstelle im Land (54 Prozent), an der zwischen 2014 und 2019 erhöhte Nitratwerte im Land festgestellt wurden, nicht die gesetzlichen Anforderungen.
In den vergangenen Wochen hatte das Unternehmen 103 Grundwassermessstellen des Wasserrahmenrichtlinien-Messnetzes in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. Die Daten für die Analyse wurden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zur Verfügung gestellt. „Die Studie zeigt sehr deutlich die Mängel des aktuellen Messstellennetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf“, sagt Bauernpräsident Detlef Kurreck. „Sie macht klar: Die Daten auf deren Basis die Bewirtschaftungsauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ festgelegt werden, sind nicht valide.“ Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern fordert eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung.“
Die Analyse belegt, dass 56 der 103 untersuchten Messstellen hydrogeologisch nicht repräsentativ sind. Die Messstellen sind zum Teil nicht tief genug ausgebaut oder ziehen ihre Wasserproben nicht aus dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grundwasserleiter. Das Gutachten ermittelte außerdem bei 82 Messstellen unter Berücksichtigung der Grundwasserströmung die Ursprungsbereiche des beprobten Grundwassers.
Bei 18 Prozent der Messstellen wurde dabei festgestellt, dass die Nitratgehalte nicht nur mit landwirtschaftlicher Nutzung in Zusammenhang gebracht werden können. In acht Fällen wurden sogar konkrete andere Quellen, wie beispielsweise Deponien, identifiziert.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.