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Recht

Saatgutverordnung nur für professionellen Handel gültig

am Donnerstag, 25.04.2013 - 10:49 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Medien hatten jüngst über Pläne der EU berichtet, wonach diese über die Saatgutverordnung in den Hobby-Obst- und Gemüseanbau eingreifen möchte. Das weist die Kommission zurück.

Die Europäische Kommission hat Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurückgewiesen.
 
Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden, teilt die Kommission in einer Pressemitteilung mit. 

Landwirte und Gartenbaubetriebe von Neuregelung betroffen

Hintergrund sind die neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird. Die neuen Regeln gelten "ausschließlich für professionelle Akteure", wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.
  • EU-Kommission überarbeitet Saatgutrichtlinie (11. Dezember 2012) ... 
  • Umfrage: Erhöhen Sie die Saatstärke? (16. April) ...

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmen geben, um den bürokratischen Aufwand und die Kosten zu minimieren. Die Kommission kündigt an, dass für jene Unternehmen die Anforderungen bezüglich Kennzeichnung und Verpackung gering sein werden.

Schwächere Regeln für alte Sorten

Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Dieses Saatgut müsse zwar aus Tranzparenzgründen ebenfalls registriert werden, allerding in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests seien nicht vorgesehen.
 
Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant. 

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