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Bildung

Sachkundenachweis Pflanzenschutz nicht vergessen

am Freitag, 16.05.2014 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Frankfurt - Nach der neuen Sachkundeverordnung zum Pflanzenschutz, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, muss jeder Sachkundige einen Nachweis besitzen und alle drei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.

Für Personen, die zum 31. Dezember 2012 entsprechend der Rechtslage beispielsweise durch ihren Berufsabschluss oder durch eine abgelegte Sachkundeprüfung sachkundig sind, läuft der erste Dreijahreszeitraum bereits seit dem 1. Januar 2013.
 
Das bedeutet, dass alle bisher Sachkundigen bis spätestens 31. Dezember 2015 eine amtlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besucht haben müssen.

Online-Anmeldung möglich

Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) bietet auf ihren Mitte Juni 2014 in Bernburg-Strenzfeld (Sachsen-Anhalt) stattfindenden Feldtagen die Möglichkeit, diesen Sachkundenachweis zu erlangen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung, die entweder am Dienstag, dem 17. Juni, oder am Donnerstag, dem 19. Juni, besucht werden kann. Der hierbei erworbene Nachweis ist bundesweit gültig.
  • Interessenten erhalten ausführliche Informationen bei der DLG. Ansprechpartner ist Dr. Klaus Erdle, Tel. 069/24788-326 oder E-Mail: k.erdle@dlg.org.
  • Einzelheiten zum Programm der Fortbildungsmaßnahme sind dem Internet unter http://www.dlg-feldtage.de/deutsch/fachprogramm/sachkundenachweispflanzenschutz/ zu entnehmen.

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Diese kann Online im Internet erfolgen.

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