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Recht

Schleswig-Holstein: Kabinett beschließt einheitliches Wasserabgabegesetz

am Donnerstag, 07.11.2013 - 06:45 (Jetzt kommentieren)

Kiel - Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen werden an das geltende Bundes- und Europarecht angepasst. Zudem soll die Höhe der Abgabesätze moderat erhöht werden.

Das Kabinett hat ein einheitliches Wasserabgabengesetz für Schleswig-Holstein beschlossen. Damit werden die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabegesetzes abgelöst. Der Gesetzentwurf war in der Anhörung und wird nun weitestgehend unverändert in den Landtag eingebracht. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen werden in dem Gesetzentwurf an das geltende Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) und an das Europarecht angepasst. Außerdem wird die Höhe der Abgabesätze dem Entwurf zufolge moderat erhöht.

Einnahmen steigen

Insgesamt werden die Einnahmen von heute etwa 36,7 Millionen Euro um 8,3 Millionen Euro steigen. Dies ist im Wesentlichen eine Inflationsangleichung. "Damit kann der Schutz des Grundwassers aufrechterhalten werden", sagte Umweltminister Robert Habeck nach der zweiten Kabinettsbefassung. 70 Prozent der erwarteten Einnahmen von etwa 45 Millionen Euro pro Jahr ab 2015 sind zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. 2014 ist wegen des Systemwechsels noch mit geringeren Einnahmen zu rechnen.

Grundwasserschutz wird finanziert

Aus der Abgabe wird der Grundwasserschutz sowie der Schutz der Fließgewässer und Seen im Wasserland Schleswig-Holstein finanziert. Dazu gehören unter anderem Untersuchungsprogramme zur Überprüfung und Sicherstellung der Qualität des Wassers, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, die Beratung der Landwirtschaft für gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen, Programme zur Reduzierung von wasserschädlichen Nährstoffeinträgen , Maßnahmen zur Regeneration der Fließgewässer und Seen und die Personalkosten für diese Bereiche

Abgaben der Endverbraucher steigen

Dem Entwurf zufolge soll für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgung die Abgabe für die Entnahme von Grundwasser von elf Cent auf zwölf Cent pro Kubikmeter angehoben werden. Diese Abgabe wird - wie bisher - zunächst vom Wasserversorger gezahlt, der dies im Rahmen der Kalkulation seiner Wasserpreise gegenüber dem Endverbraucher berücksichtigen wird. Für einen Vier-Personen-Haushalt könnte dies zu einer Erhöhung der Wasserrechnung um ungefähr 1,80 Euro im Jahr führen.
 
Für die Weiterleitung von Trinkwasser an Gewerbebetriebe als Endverbraucher soll der Abgabesatz auf acht Cent (vorher: fünf Cent) steigen (bei Entnahme von mehr als 1500 Kubikmeter Wasser im Veranlagungszeitraum). Die Sätze für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern steigen von 0,77 Cent pro Kubikmeter auf einen Cent pro Kubikmeter. Hiervon ist insbesondere die entnahmen von Kühlwasser für die Kraftwerke betroffen.
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