Dem Entwurf zufolge soll für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgung die Abgabe für die Entnahme von
Grundwasser von elf Cent auf zwölf Cent pro Kubikmeter angehoben werden. Diese Abgabe wird - wie bisher - zunächst vom Wasserversorger gezahlt, der dies im Rahmen der Kalkulation seiner Wasserpreise gegenüber dem Endverbraucher berücksichtigen wird. Für einen Vier-Personen-Haushalt könnte dies zu einer Erhöhung der Wasserrechnung um ungefähr 1,80 Euro im Jahr führen.
Für die Weiterleitung von Trinkwasser an Gewerbebetriebe als Endverbraucher soll der Abgabesatz auf acht Cent (vorher: fünf Cent) steigen (bei Entnahme von mehr als 1500 Kubikmeter Wasser im Veranlagungszeitraum). Die Sätze für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern steigen von 0,77 Cent pro Kubikmeter auf einen Cent pro Kubikmeter. Hiervon ist insbesondere die entnahmen von Kühlwasser für die Kraftwerke betroffen.
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