Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt plant eine Novellierung des Wettbewerbsrechts. Er möchte das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis, das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt ist, überarbeiten.
Kartellamt prüft Rechtslage
Im Detail soll überprüft werden, wie sich der Unter-Einstandspreis berechnet. Das Bundeskartellamt befasst sich laut Schmidt bereits mit dieser Frage, "Die Novelle muss die Kriterien dafür abrufbar machen", sagte Schmidt in Berlin. Allerdings fällt eine Novellierung in den Verantwortungsbereich des Wirtschafts- und nicht des Agrarministeriums.
DBV begrüßt Schmidts Initiative
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erklärte Ziel. Der Preiskampf und die Konzentration von Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel führten nach Einschätzung des DBV zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft. Ein Schritt in diese Richtung sei zudem, so der DBV, das Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis über 2017 hinaus unbefristet zu verlängern und klarer zu regeln. Das Verbot sollte so ausgestaltet werden, dass der Bezugspreis unter Ausschluss der Werbekostenzuschüsse oder vergleichbarer Zahlungen gerichtsfest durch die Kartellbehörden bestimmt werden kann. Zudem müssen auch die Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht bei den Partnern der Lebensmittellieferkette genauer bestimmt werden.
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