
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 7. März 2016 entschieden, dass sämtliche halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin nicht von Jägern besessen werden dürfen. Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:
Ministerium will für Rechtsklarheit sorgen
"Mein Ministerium wird prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke in § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist."
'Derzeit keine halbautomatischen Waffen bei der Jagd führen'
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es Jägern bis zu einer etwaigen Änderung der Rechtslage dringend anzuraten, betroffene halbautomatische Waffen derzeit bei der Jagd nicht zu führen.
Hintergrund
In seinen Urteilen vom 7. März 2016 kommt das Bundesverwaltungsgericht – entgegen der langjährigen Praxis – zu dem Schluss, dass aufgrund des Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz Jäger kein waffenrechtlich relevantes Bedürfnis haben, halbautomatische Jagdwaffen zu erwerben, besitzen und zu führen, die nach ihrer Bauart ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können.
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