Egal, ob Sie online einen Trettraktor für den Nachwuchs bestellen oder sich mit Ihrem Betrieb auf einer Agrar-Handelsplattform registrieren – überall im Internet werden Ihre Daten abgefragt. Teilweise sind diese Daten personenbezogen, teilweise reine Betriebsdaten. Aber wissen Sie eigentlich, was Ihr Landtechnikhersteller oder Lohnunternehmer, Ihre Molkerei oder Ihr Schlachthof mit Ihren Betriebsdaten so treibt? Fachanwalt Dr. Christian Halm weiß, wie Sie Ihre Betriebsdaten vor der Weitergabe an Dritte schützen können.
Herr Dr. Halm, welche Daten von Landwirten dürfen Molkereien, Schlachthöfe, Agrarhandel oder Landtechnikfirmen überhaupt speichern?
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten und reinen Betriebsdaten. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach der Datenschutzgrundverordnung nur rechtmäßig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder die Verarbeitung erforderlich ist.
Sind Betriebsdaten somit nicht geschützt?
Nein, so kann man das nicht sagen. Für Betriebsdaten gibt es eine andere Gesetzesgrundlage, das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Es ist erst seit dem 18. April 2019 in Kraft, obwohl die EU bereits Mitte 2016 eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Danach sind aber nur Betriebsdaten geschützt, bei denen es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
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