Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Recht

So ist Ihre Internetseite vor Anwälten sicher

am Montag, 01.02.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Direktvermarkter verkaufen ihre Produkte zunehmend im Internet. Abmahnanwälte finden oft die rechtlichen Fehler, die sie suchen. Das muss aber nicht sein.

Wer eine eigene Internetseite hat, sollte die rechtlichen Vorgaben einhalten, denn Fehler in diesem Bereich gehen schnell ins Geld. Die folgenden sechs Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

1. Impressum

Webseiten brauchen zwingend ein Impressum. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, sowohl auf reinen Info- also auch auf Shopseiten. Die Impressumspflicht gilt auch für Unternehmensseiten auf Social-Media-Plattformen wie Facebook.

Auch wichtig: Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle vertretungsberechtigten Gesellschafter mit Vor- und Zunamen angegeben werden.

2. Datenschutzerklärung

Sie sind nötig, wenn personenbezogene Daten erhoben werden, beispielsweise die E-Mail-Adresse für den Newsletter-Versand oder die Postadresse für den Versand gedruckter Preislisten. Der Nutzer muss darüber informiert werden, dass er ein Auskunftsrecht sowie ein Recht zur Löschung und Berichtigung seiner Daten hat und wie er diese Rechte wahrnehmen kann. Wie auch für das Impressum muss die Datenschutzerklärung als eigener Button eingerichtet werden, der mit maximal zwei Klicks von jeder Unterseite abgerufen werden kann.

3. Urheberrecht

Ein absolutes "No-Go" is die Verwendung von fremden, urheberrechtlich geschützten Bildern, Karten, Produktfotos. Werden sie von der Agentur geliefert, sollte man sich deren Herkunft ebenfalls belegen lassen. Wer Bilder von einer kostenfreien Plattform nutzt, der sollte die jeweiligen Nutzungsbedingungen aufmerksam lesen. Viele kostenfreie Bilder sind nämlich nicht für kommerzielle Zwecke freigegeben. Im Idealfall werden daher ausschließlich eigene Bilder genutzt. Auch Texte können unter gewissen Voraussetzungen (Überschreiten der sogenannten Schöpfungshöhe) urheberrechtlichen Schutz genießen.

4. Informationspflicht bei Fremdabsatz

Sobald jemand über das Internet Waren anbietet, bewegt er sich im Bereich des sogenannten Fernabsatzgeschäftes. Es gibt umfangreiche Informationspflichten des Landwirts an den Verbraucher, sowohl vor als auch nach der Bestellung. Diese betreffen zum Beispiel das bei Verbrauchern gesetzlich vorgeschriebene Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Kunden, die Liefer- und Versandkosten oder auch die Zahlungs- und Lieferbedingungen. Anbieter sollten ihre AGB auf ihrer Internetseite leicht erkennbar hinterlegen, beispielsweise direkt neben dem Impressum.

5. Artikelbeschreibung

Artikelbeschreibungen in Webshops und Preislisten werden häufig vernachlässigt. Neben den bekannten Angaben vom Etikett (entsprechend dem warenspezifischen Bezeichnungsrecht) ist ein besonderer Wert auf die Auszeichnung der Preise zu legen. Nicht nur der Endpreis, zum Beispiel pro Flasche oder Karton incl. Mehrwertsteuer (MwSt.), muss angegeben werden, sondern auch der Grundpreis je Liter oder Kilo. Fehlende Grundpreise in Webshops sind immer wieder ein Grund für ärgerliche Abmahnungen und leicht zu vermeiden.

6. Jugendschutz beachten

Um Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, gibt es leider kein praxisgerechtes und gleichzeitig absolut rechtssicheres Verfahren. Nur die persönliche Kontrolle bietet abschließende Rechtssicherheit. Als kleineres Übel wird häufig eine Klausel in die AGB aufgenommen, wonach der Kunde mit seiner Bestellung bestätigt, dass er volljährig sei. Obwohl diese Klausel rechtlich nicht komplett "wasserdicht" ist, empfiehlt es sich, eine solche Formulierung in den AGB aufzunehmen.

So reagieren Sie bei Abmahnung richtig

  • Ruhe bewahren, aber Schreiben auf keinen Fall ignorieren!
  • Schreiben sorgfältig lesen und Umfang der Ansprüche erfassen (Auskunft, Schadensersatz etc.),
  • Fristen erfassen sowie Sachverhalt auf Richtigkeit prüfen,
  • Beweise sichern, keineungeprüftenInformationenandieGegenseitegeben,
  • keine Unterlassungserklärung ohne Sachprüfung abgeben,
  • keine Scheu, gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

 

Sexy Kalender: Das sind die Alpengirls 2016

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...