Die Änderungen der Saisonarbeitskräfte-Regelung wird nun doch nicht in dieser Woche vom Bundestag beschlossen. Die geplante zweite und dritte Lesung des Änderungsgesetzes wurde überraschend von der Tagesordnung genommen.
Wie aus Koalitionskreisen verlautete, hat die SPD noch Beratungsbedarf. Dabei geht es um die vorgesehene Krankenversicherungspflicht für Saisonbeschäftigte. Die Verabschiedung im Plenum soll nunmehr in der kommenden Woche erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Koalitionsfraktionen zur Krankenversicherung rechtzeitig eine Einigung finden.
Der Streitpunkt: die Krankenversicherung
In dem Streit geht es um die vorgesehene Meldepflicht für Arbeitgeber über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes ihrer Saisonbeschäftigten. Die SPD will sicherstellen, dass dies ausdrücklich nur für gesetzliche oder private Krankenversicherungen in Deutschland gelten soll, nicht jedoch für solche, die die Erntehelfer in ihren Heimatländern abgeschlossen haben.
Nur so sei eine Behandlung im Krankheitsfall während des Aufenthalts in Deutschland gewährleistet, so die Sozialdemokraten. Dies sei gerade in Zeiten der Pandemie unerlässlich.
Das ist bisher geplant
Die Meldepflicht ist Teil des Kompromisses, auf den sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesarbeitsministerium im Zusammenhang mit der befristeten Ausweitung der kurzfristigen sozialversicherungsfreie Beschäftigung von 70 auf 102 Tage in diesem Jahr verständigt haben.
Zudem sollen die Arbeitgeber künftig bei Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung automatisch eine Rückmeldung der Minijobzentrale erhalten, ob für den betreffenden Arbeitnehmer weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr vorliegen. Geregelt werden sollen die Änderungen im Rahmen der Novelle des Seefischereigesetzes.
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