Darauf haben sich jetzt der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie die Landwirtschaftskammer des Bundeslandes mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) in einer
Rahmenvereinbarung verständigt.
Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung Entwicklungsperspektiven zu erhalten und dabei die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Kommunen zu achten sowie deren städtebauliche Entwicklungsplanung zu respektieren.
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