Steuerlich betrachtet erlaubt die Gesetzeslage in Deutschland eine möglichst reibungslose Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben an die nächste Generation. Wenn Sie die Steuerfragen in die meist mehrjährige Planung einer Hofübergabe von Anfang an einbeziehen, kann die Übertragung des Vermögens finanziell erheblich optimiert werden.
Zunächst sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Steuern bei einer unentgeltlichen Hofübergabe überhaupt anfallen. Danach gilt es zu überprüfen, welche Begünstigungen und Freibeträge in Ihrem Fall in Frage kommen. Raphaela Dees vom Beratungsunternehmen Ecovis zeigt Wege durch den Irrgarten des Steuerrechts.
Mit welchen steuerlichen Belastungen bei einer Hofübergabe muss ich rechnen?
Ausgangspunkt für alle steuerlichen Überlegungen ist der Vermögenswert, der nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt werden muss. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gibt es pauschale Wertansätze. Wenn Grundstücke nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, wird steuerlich höher bewertet. Bauplätze können aber zum schenkungsteuerlich begünstigten Vermögen zählen – jedoch nur, wenn sie durch den Übergeber noch aktiv bewirtschaftet werden.
Eine Schenkungsteuer fällt an, wenn die Steuerbegünstigungen und Freibeträge nicht ausreichen. Die Schenkung, bei der ein Betrieb im Ganzen übertragen wird, schafft aber gute Voraussetzungen dafür, dass keine Einkommen-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Was aber, wenn der Betrieb nicht im Ganzen übertragen wird und der Übergeber noch einen Teil des Vermögens zurückbehalten möchte? Dann muss in der Regel Einkommensteuer gezahlt werden. Raphaela Dees kennt die Ausnahmefälle, in denen die Einkommensteuer bei einer teilweisen Übertragung doch nicht anfällt.
Digitale Ausgabe agrarheute
Weitere Tipps zum Umgang mit häufigen Stolpersteinen und zur bestmöglichen Nutzung von steuerlichen Begünstigungen gibt die Steuerberaterin in der digitalen Oktober-Ausgabe von agrarheute.
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