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Recht

StVZO: Einzel-Genehmigung für große Geschütze entfällt

am Samstag, 16.08.2014 - 09:13 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Im landwirtschaftlichen Großraumschwerverkehr wird es durch neue Empfehlungen in der StVZO einfacher. Aufwändige Einzel-Genehmigungsverfahren können nämlich entfallen.

Für Landwirte wird es im Großraumschwerverkehr einfacher. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Traktoren mit entsprechenden Arbeitsgeräten und relativ große Zuggesamtlängen, brauchen in der Regel keine Einzel-Genehmigung mehr für den Straßenverkehr. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV).
 
Der landwirtschaftliche Berufsverband bezieht er sich auf die bundesweiten Empfehlungen zur Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 70 StVZO), die seit Ende Juni in Kraft getreten sind. Durch die von Bund und Ländern ausgehandelten Empfehlungen können den Angaben zufolge aufwändige Einzel-Genehmigungsverfahren entfallen. Die Ausnahmen betreffen insbesondere die Abmessungen und Gewichte von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Entbürokratisierung geht in die richtige Richtung

Die Erleichterungen für die Praxis bestehen nach Bericht des DBV vor allem darin, dass bundeseinheitliche Breiten, Längen, Gewichte und Achslasten von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen für die Erlaubnispflicht von landwirtschaftlichem Großraumschwerverkehr vorgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die jetzt in Kraft getretenen neuen Richtlinien in die entsprechenden Erlasse der Länder übernommen werden.
 
Der DBV weist weiter darauf hin, dass neben der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO weiterhin ein Antrag nach § 29 StVO - Erlaubnisverfahren - bei der zuständigen Verkehrsbehörde vor Ort erforderlich ist. Der DBV zeigt sich seinen Angaben zufolge zufrieden mit der Lösung. Die langjährige  gehe in die richtige Richtung.
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