Für Landwirte wird es im Großraumschwerverkehr einfacher. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Traktoren mit entsprechenden Arbeitsgeräten und relativ große Zuggesamtlängen, brauchen in der Regel keine Einzel-Genehmigung mehr für den Straßenverkehr. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV).
Der landwirtschaftliche Berufsverband bezieht er sich auf die bundesweiten Empfehlungen zur Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 70 StVZO), die seit Ende Juni in Kraft getreten sind. Durch die von Bund und Ländern ausgehandelten Empfehlungen können den Angaben zufolge aufwändige Einzel-Genehmigungsverfahren entfallen. Die Ausnahmen betreffen insbesondere die Abmessungen und Gewichte von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.
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