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SVLFG klassifiziert Fenchel zur Sonderkultur und lässt Landwirt zahlen

am Samstag, 11.12.2021 - 05:00 (2 Kommentare)

Wer in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung in eine höhere Beitragsklasse rutscht, weil er eine Sonderkultur anbaut, dem werden höhere Einnahmen unterstellt. Was aber, wenn die Annahmen auf die Kultur nicht zutreffen?

Im BR-Magazin Unser Land treffen landwirtschaftliche Realität und versicherungswirtschaftliche Berechnungen hart aufeinander. Weil er sechs Hektar Körnerfenchel anbaut, rutscht Landwirt Friedrich Bauer in der Krankenversicherung um eine Beitragsklasse nach oben. Der Körnerfenchel galt für die SVLFG jahrelang als Mähdruschfrucht – nun gilt er aber als Sonderkultur. Unter diesem Status nimmt die Versicherung höhere Einnahmen an. In der Praxis kann Friedrich Bauer aber gerade einmal die entstehenden Unkosten decken.

Nach Ansicht der SVLFG würde eine größere Differenzierung der Kulturen zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen. Diese Last müssten dann alle Landwirte tragen. Und auch beim Unfallrisiko stimmen die Berechnungsgrundsätze der SVLFG nicht mit der Arbeit auf dem Betrieb überein…

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