Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am Dienstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag in Hamburg. Darin sollte Stegner verpflichtet werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen.
Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der Bild-Zeitung gesagt: „Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist ja gar keine Frage.“
Äußerungen lagen im Rahmen der Meinungsfreiheit
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele.
„Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat“, heißt es in dem Urteil.
Stegner erleichtert über das Urteil
Stegner zeigte sich am Freitag erleichtert über das Urteil: „Wenn Herr Tönnies sich mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch verfolgen lässt, müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss.“
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