
- Krimi im Putenstall: Tierrechtler attackieren Landwirt ...
Diese rechtlichen Möglichkeiten gibt es
- Ansprüche auf Unterlassung gem. § 1004 BGB gegen die Straftäter, künftig den Betrieb zu betreten.
- Ansprüche auf Unterlassung gem. § 1004 BGB gegen die Organisation, sofern der Nachweis gelingt, dass die Aktion von dort geplant war.
- Gegebenenfalls Unterlassungsansprüche Filme und Bilder zu veröffentlichen
- Schadensersatzansprüche gem. § 823 BGB wegen der Beschädigungen an den Ställen und Ersatz der toten Tiere inklusive eventueller Folgeschäden (Eierverlust, Tierarztkosten, Aufwand für die Untersuchung der Tiere, Entsorgung der Kadaver, Reinigungsarbeiten)
- Schmerzensgeld gem. § 823 BGB wegen der Körperverletzung
Gründe für Strafanzeigen
- Körperverletzung (§ 233 StGB - Strafmaß bis fünf Jahre Gefängnis)
- gefährlicher Körperverletzung wegen des Pfeffersprays (§ 234 StGB - Strafmaß mindestens sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis)
- Sachbeschädigung (§ 203 StGB - Strafmaß: bis zu zwei Jahren Gefängnis)
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB - Strafmaß: bis zu einem Jahr Gefängnis)
- Tierquälerei (§ 17 TierSchutzgesetz - Strafmaß: bis zu drei Jahren Gefängnis).
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