
Ukrainische Bürger sollen nicht mehr als 100 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen besitzen dürfen. Die Einschränkung ist in einem jetzt von der Staatsagentur für Bodenressourcen veröffentlichten Gesetzesentwurf "Über den Umlauf von Agrarland " verankert.
Gegner warnen vor Verkäufen zu Schleuderpreise
Von Privatpersonen vererbte Flächen sollen davon ausgenommen werden. Keine Obergrenzen dürften auch für staatliche sowie für der Gemeinde und der künftigen Staatlichen Bodenbank gehörende Areale gelten. Der Gesetzesentwurf soll das langjährige Moratorium für Geschäfte mit landwirtschaftlichen Grundstücken aufheben und im Sommer 2013 im Parlament eingebracht werden, berichtet die ukrainische Presse. Die Gegner der freien Transaktionen mit Agrarland warnen vor Verkäufen zu Schleuderpreisen durch Besitzer, die Anteile an den Ländereien ehemaliger Kolchosen und Sowchosen halten, sowie der Bildung von Großgrundbesitzern.
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