Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 236 Euro/Monat. Im Vorjahr waren es 232 Euro/Monat. In den neuen Bundesländern liegen die Beiträge bei 206 Euro/Monat. Im Jahr zuvor waren es 199 Euro im Monat. Sie steigen somit um 1,7 Prozent (West) bzw. 3,5 Prozent (Ost).
Beitrag in der Alterssicherung steigt
Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch der Beitrag in der Alterssicherung trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7 Prozent.
Krankenkassenbeträge steigen in Beitragsklasse 20
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen.
Pflegeversicherung bleibt konstant
In der sozialen Pflegeversicherung bleibt der Beitrag im Jahr 2016 konstant. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich geringfügig niedrigere Beiträge (außer Beitragsklasse 20). Im Jahr 2016 beträgt der Zuschlag 15,0 Prozent (Vorjahr: 15,2 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 16,6 Prozent (Vorjahr: 16,82 Prozent).
Unternehmerbeitrag entfällt
Landwirte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, müssen künftig keine Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung leisten. Der bisherige Unternehmerbeitrag fällt weg. Der Beitrag aus dem Arbeitslosengeld II wird in pauschalierter Form durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die zuständige Optionskommune getragen.
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