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Recht

Umfrage: Hofabgabeklausel abschaffen?

am Freitag, 23.11.2012 - 14:28 (Jetzt kommentieren)

Nach wie vor fechten Landwirte die Hofabgabeklausel an. Erst kürzlich hat das Bundessozialgericht einer Klage auf Verfassungsmäßigkeit eine Abfuhr erteilt. Was denken Sie?

Die Bundesregierung hält an der gesetzlich geforderten Hofabgabe, die bereits 1957 eingeführt wurde, fest. Bundesverfassungs- wie Bundessozialgericht halten die Klausel für verfassungsmäßig. Doch die Klägerseite gibt nicht auf und reichte nun Beschwerde beim Bundessozialgericht in Form einer Anhörungsrüge ein. Die Beschwerdeführer argumentieren, mit der Hofabgabeklausel werde das ursprüngliche Ziel eines Strukturwandels wegen des aktuellen Mangels an Hofnachfolgern nicht mehr erreicht.
 
Die Verknüpfung von Hofabgabepflicht und Gewährung der Rente verletze sie in ihren Grundrechten. Dagegen argumentieren die Befürworter, die Regelung stelle den rechtzeitigen Generationswechsel in den landwirtschaftlichen Betrieben sicher und wirke einer "zunehmenden Vergreisung" entgegen.
 
  • In der neuen Agrarheute-Umfrage in der rechten Spalte können Leser nun ihre Meinung zum Thema Hofabgabeklausel abgeben. 

Pro Hofabgabepflicht

Nicht nur die Bundesregierung, auch der deutsche Bauernverband halten an der Hofabgabeklausel fest. Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin Ilse Aigner, sagte erst kürzlich, dass es in der Eigenverantwortung des Betriebsleiters stehe, sich um die Nachfolge zu kümmern. Eine Abschaffung der Hofabgabeklausel würde insbesondere für junge Landwirte eine deutliche Verschlechterung ihrer beruflichen Perspektiven bedeuten. Bleser rät den Landwirten sich frühzeitig mit dem Thema Hofnachfolge zu beschäftigen. Auf der Ebene der Bundesländer gibt es dafür zahlreiche Beratungsangebote und auch Hofbörsen, die von den Landgesellschaften betrieben werden. Außerdem biete das Landwirtschaftsministerium mit der Initiative nexxt-Unternehmensnachfolge eine Möglichkeit Unternehmer zusammenzubringen, die Betriebe übergeben oder übernehmen wollen. Dieses Angebot steht auch der Agrarbranche offen.

Kontra Hofabgabeklausel

Für viele Landwirte ist die Klausel nicht mehr zeitgemäß. Bei Nicht-Abgabe vom Betriebsleiter erhält auch der Ehepartner trotz Eintritt ins Rentenalter keine gesetzlichen Bezüge. Diese Regelung führe in der heutigen Zeit zu möglicher Altersarmut unter den "alten" Betriebsleitern und stelle die potenziellen Hofnachfolger frühzeitig vor berufliche Entscheidungen. Die Generationenfolge sei häufig nicht mehr so eng wie in den 1950er und 1960er Jahren. Nicht selten erreichten Betriebsleiter/innen die Altersgrenze, bevor die Kinder die berufliche Ausbildung abgeschlossen oder sich für bzw. gegen die Hofnachfolge entschieden haben. Viele Landwirte hätten außerdem keinen Hofnachfolger, wollen aber, oft in reduziertem Maße, auf dem Betrieb weiterarbeiten. Dies sei ohne die Rente nicht möglich, weil das Einkommen zu gering ist, der Betrieb müsste aufgegeben werden, um das Altersgeld zu erhalten.
  • Bundessozialgericht bekräftigt Hofabgabeklausel (22.11.2012) ...
  • Bundesregierung verteidigt Hofabgabeklausel(10.09.2012)...

     

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