Für viele Landwirte ist die Klausel nicht mehr zeitgemäß. Bei Nicht-Abgabe vom Betriebsleiter erhält auch der Ehepartner trotz Eintritt ins Rentenalter keine gesetzlichen Bezüge. Diese Regelung führe in der heutigen Zeit zu möglicher Altersarmut unter den "alten" Betriebsleitern und stelle die potenziellen Hofnachfolger frühzeitig vor berufliche Entscheidungen. Die Generationenfolge sei häufig nicht mehr so eng wie in den 1950er und 1960er Jahren. Nicht selten erreichten Betriebsleiter/innen die Altersgrenze, bevor die Kinder die berufliche Ausbildung abgeschlossen oder sich für bzw. gegen die Hofnachfolge entschieden haben. Viele Landwirte hätten außerdem keinen Hofnachfolger, wollen aber, oft in reduziertem Maße, auf dem Betrieb weiterarbeiten. Dies sei ohne die Rente nicht möglich, weil das Einkommen zu gering ist, der Betrieb müsste aufgegeben werden, um das Altersgeld zu erhalten.
- Bundessozialgericht bekräftigt Hofabgabeklausel (22.11.2012) ...
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