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Recht

Umweltverbände klagen gegen gv-Soja

am Samstag, 23.03.2013 - 10:17 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Umweltverbände und Wissenschaftler klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Zulassung einer gentechnisch veränderten Sojabohne von Monsanto.

Das Europäische Netzwerk kritischer Wissenschaftler und verschiedene Verbände gehen beim EU Gerichtshof gegen die EU- Zulassung von gentechnisch veränderter Soja der Firma Monsanto vor. Die Bohne soll unter dem Markennamen "Intacta" vor allem in Brasilien angebaut und als Futter- und Lebensmittel nach Europa importiert werden.
 
Es handelt sich um eine nie dagewesene Kombination von Eigenschaften in einer Sojabohnenpflanze, berichtet Testbiotech: Die Pflanzen produzieren ein Insektengift und sind unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Nach Ansicht der Kläger wurde diese Soja von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend auf ihre Risiken fürVerbraucher untersucht. Die EU Kommission hätte die Sojabohnen deswegen nicht zulassen dürfen.
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Die Klagegründe

Als Begründung für ihre Klage führen die Wissenschaftler und Verbände folgende Punkte an:
  • die Bewertung der gentechnisch veränderten Soja als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Sorten,
  • die fehlende Untersuchung von Kombinationseffekten in der Soja,
  • die mangelhafte Untersuchung des Risikos für Allergiker und
  • die fehlende Überwachung möglicher Auswirkungen des Verzehrs dieser Bohnen.

Soja im Juni 2012 zugelassen, Beschwerde abgewiesen

Die Europäische Kommission hatte die Sojabohne Ende Juni 2012 für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln zugelassen. Dagegen hatten die sechs Organisationen (das Europäische Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen, die Gesellschaft für ökologische Forschung, der Verein Sambucus, die Stiftung Manfred Hermsen, Testbiotech und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft) im August 2012 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
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Im Januar hatte EU Kommissar Tonio Borg die Beschwerde zurückgewiesen. Dabei wurde aber drei der Organisationen die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof  eingeräumt. 

Hofreport Nr. 3: Sojaanbau im Versuch

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