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Tierschutz

Urteil: Landwirt muss diese Geldstrafe für Mähtod zweier Kitze zahlen

Ein Rehkitz duckt sich in das Gras
am Dienstag, 22.08.2023 - 11:47 (4 Kommentare)

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat einen Landwirt für den Mähtod zweier Rehkitze verurteilt.

Weil ein Landwirt aus Hennef vor der Mahd einer Grünfläche die Jagdpächter nicht informierte und in der Folge zwei Rehkitze durch die Mäharbeiten zu Tode kamen, hat das Amtsgericht Siegburg den 59-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Das Gericht stellte fest, dass der Landwirt durch sein Handeln wiederholt gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen hat, indem er Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund tötete oder ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen zufügte.

Gericht sieht Pflichtverletzung des Landwirts als erwiesen an

Der Landwirt hatte im Juni 2022 sein Grünland gemäht. Dabei verzichtete er darauf, die Jagdpächter vorher zu informieren. Der Richter sah darin eine Pflichtverletzung des Landwirts, weil durch sein Verhalten keine Absuche der Flächen nach Rehkitzen stattfand, weder mit Drohnen noch zu Fuß. Der Landwirt verteidigte sich, er habe zu diesem späten Zeitpunkt im Jahr nicht mehr mit jungen Rehkitzen im Gras gerechnet.

Fußgänger finden zwei Rehkitze am Feldrand

Spaziergänger fanden am Feldrand jedoch an jenem Tag ein noch lebendes Rehkitz mit zerschnittenen Läufen. Nur wenige Meter weiter stießen sie auf ein zweites, bereits totes Jungtier. Eine Tierärztin konnte das verletzte Kitz nicht mehr retten. Eine Polizeibeamtin musste das schwerverletzte Jungtier mit ihrer Dienstwaffe erschießen.

Landwirt muss 50 Tagessätze zuzüglich der Verfahrenskosten zahlen

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger (KNA) aus der Verhandlung berichtete, boten Staatsanwaltschaft und Richter dem Landwirt an, das Verfahren gegen die Zahlung von 1.000 Euro an die Jagdpächter einzustellen. Das wollte der Beschuldigte nur akzeptieren, wenn die Pächter oder die Jagdgenossenschaft eine Drohne anschaffen. 

Das Gericht sprach daher ein Urteil: Die Geldstrafe wurde auf 50 Tagessätze zu je 20 Euro und somit auf die Summe von 1.000 Euro festgelegt. Zudem muss der Beklagte die Verfahrenskosten tragen. 

Im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis stehen etwa 15 Drohnen verschiedener Träger zur Rehkitzsuche zur Verfügung. Die Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg vom 8. August 2023 ist rechtskräftig (Az. 206 Cs 104/22).

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