Undercover-Videos sind für einige Tierrechtsorganisationen heilige Mittel, denn sie generieren maximale Aufmerksamkeit und bedrohen – das ist ihr Ziel – die Existenz der Tierhalter. Die Aktivisten veröffentlichen die Aufnahmen dauerhaft im Internet und spielen sie Fernsehredaktionen zu. Auch wenn sich der Verdacht auf Tierschutzverstöße im gefilmten Betrieb nicht bestätigt, bleibt ein erheblicher Imageschaden für die Betroffenen. Das Skandalvideo ist, in vielen Fällen auf ausländischen Servern gespeichert, für unbegrenzte Zeit im Internet zu finden.
Das tun, wenn in den Stall eingedrungen wurde
- Beobachtungen notieren und fotografieren
- Mögliche Zeugen suchen und befragen
- Polizei benachrichtigen und Anzeige erstatten (Haufriedensbruch; Sachbeschädigung)
- Schäden dokumentieren und fotografieren
- Zeitnah Personen (Nachbarn, Agrarblogger, Pressevertreter etc.) auf den Hof einladen und Ställe zeigen
- Schaden der Versicherung anzeigen
§ Hausfriedensbruch: Wer in „befriedetes Besitztum“ widerrechtlich eindringt, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar. „Befriedetes Besitztum“ sind Grundstücksflächen, die erkennbar durch Mauern, Zäune, Hecken oder ähnliche Vorrichtungen gegen das beliebige Betreten Anderer gesichert sind.
§ Sachbeschädigung: Eine Sachbeschädigung begeht, wer rechtswidrig eine fremde Sache zerstört oder beschädigt. Auch das Eintragen von Krankheitserregern oder der stressbedingte Tod eines Tiers kann den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen.
Das tun, wenn Aufnahmen aus meinem Stall verbreitet werden
- Kontrollbehörden informieren und ggfalls Kontrolle durchführen lassen
- Fragen der Öffentlichkeit beantworten
- Zeitnah Personen (Nachbarn, Agrarblogger, Pressevertreter etc.)
- auf den Hof einladen und Ställe zeigen
- Vor einer Unterlassungsklage rechtlich beraten lassen
§ Verbreitungsverbot: Die Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Film- und Fotoaufnahmen ist unzulässig. Hier besteht die Möglichkeit, vor dem Zivilgericht auf Unterlassung zu klagen.
So können Sie Einbrüchen vorbeugen
- Gute Ausleuchtung des Hofgeländes
- Wachsamer Hofhund
- Mechanische Schließsysteme und Schließanlagen
- Elektronische Schlüssel und Code-Tastaturen
- Gesonderte Einzäunung des Stallgebäudes
- Alarmanlage
- Videoüberwachung
Einsatz von Videoüberwachung: Aus Datenschutzgründen muss sichergestellt sein, dass öffentlich zugängliche Bereiche wie Straßen und Gehwege sowie Nachbargrundstücke von Videoüberwachungskameras nicht aufgenommen werden.
Mehr dazu lesen Sie in der Januarausgabe des agrarheute Magazin.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.