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Klage

Verdacht auf Subventionsbetrug: LKV nimmt Stellung

Hammer und Geld
am Dienstag, 22.05.2018 - 16:08 (Jetzt kommentieren)

Die LfL Bayern hat bei der Staatsanwaltschaft München Klage gegen das LKV Bayern eingereicht wegen Verdachts auf Subventionsbetrug.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 22. Mai über einen "Finanzskandal in der Landwirtschaft", bei dem die Staatsanwaltschaft München eingeschaltet wurde. Strittiges Thema ist die Beratungsleistung des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV). Diese Beratungsleistungen für Landwirte werden mit 45 Euro pro Stunde vom Landwirtschaftsministerium gefördert. Die Förderung wird von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) abgewickelt.

Nun steht laut SZ der Verdacht im Raum, dass die LKV Beratungsleistungen abgerechnet habe, die sie gar nicht erbracht habe. Der Fall soll laut SZ Ende Februar der Staatsanwaltschaft München I übergeben worden sein. Die Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber agrarheute, dass nun begonnen wird, die Klage zu prüfen. Die Ergebnisse sind dabei vollkommen offen.

Vorwürfe gegen LKV laut SZ-Bericht

Folgende Anschuldigungen stehen in dem SZ-Bericht:

  • 2017 seien nicht so viele Beratungsstunden erbracht worden, wie angemeldet.
  • Das LKV soll nicht belegen können, dass alle der Beratungsstunden stattgefunden haben, für die es 3,20 Mio. Euro Abschlagzahlung erhalten habe
  • Das LKV könne nur 35.500 Stunden (entsprechend einem Fördervolumen von 1,6 Mio. Euro) belegen
  • Für die verbleibenden 1,7 Mio. Euro Fördervolumen sollen keine Belege vorhanden sein.

LKV nimmt Stellung

All diese Vorwürfe seien falsch, teilt Josef Messerer, Leiter der Gesamtverwaltung  des LKV gegenüber agrarheute mit. Messerer erklärt das Vorgehen bei Beratungsstunden so: Schon vor 2013 war mit der LfL vereinbart, dass die Beratungsstunden nicht zeitlich erfasst werden müssen. Vielmehr werden die geleisteten Stunden in Rechnung gestellt und der Landwirt stimmt den in Rechnung gestellten Stunden zu. Durch das gegenseitige Einvernehmen brauche es keine Zeiterfassung. Dieses Vorgehen wurde schriftlich mit dem Ministerium vereinbart. Nun werde für das Jahr 2017 eine nicht geleistete Zeiterfassung vorgeworfen, die jedoch zuvor nicht gefordert worden ist.

Zeitaufzeichnungen wurden nicht verlangt

In einer Pressemitteilung teilt das LKV weiterhin mit, dass man in dieser Form für das Förderjahr 2013 den Nachweis für 76.387 Beratungsstunden erbracht habe. Dies entspräche auch der Abrechnungspraxis der Vorjahre. "Im Jahr 2017 vertrat die LfL die Auffassung, dass für das Beratungsjahr 2013 Zeitaufzeichnungen aller Mitarbeiter vorzulegen seien. Dies war aber nicht möglich, da Zeitaufzeichnungen damals nicht verlangt worden waren und daher auch nicht geführt wurden."

LKV klagt wegen rechtswidriger Zahlungsumstellung

Neben diesem strafrechtlichen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft zudem ein verwaltungsrechtliches Verfahren beim Verwaltungsgericht München. Hier hat das LKV selbst gegen die LfL Klage erhoben. Die LfL habe Mitte Februar den angeblichen Fehlbetrag vom LKV zurückgefordert. Diese Rückforderung sei laut LKV rechtswidrig. Dazu heißt es in der Pressemitteilung:

"Obwohl die Leistungen durch die Mitarbeiter des LKV Bayern e.V. auf den landwirtschaftlichen Betrieben gemäß den Vorgaben des StMELF erbracht wurden, hat die LfL mit Bescheid vom 15.02.2018 die Beratungsstunden aus dem Jahr 2013 im Beratungsfeld Fleisch nicht anerkannt. Die bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 1.719.686,70 Euro wurde zurückgefordert. Da sich - wie dargelegt - Vorstand und Geschäftsführung des LKV Bayern auf die Zusage des StMELF zur Nachweisführung und Erlangung der staatlichen Förderung berufen, wurde am 15.03.2018 Klage beim Verwaltungsgericht München gegen den Rückforderungsbescheid erhoben."

Mit Material von LKV, LfL, Staatsanwaltschaft München, Verwaltungsgericht München

LfL kann sich inhaltlich nicht äußern

Die LfL bestätigt die Klagen: "Es ist richtig, dass die Landesanstalt für Landwirtschaft Fördergelder vom LKV zurückgefordert und wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat." Angesichts des laufenden Verfahrens könne sich die LfL jedoch nicht inhaltlich dazu äußern.

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