
Nicht vergessen: Warnwestenpflicht ab Juli
Ab 1. Juli wird das Mitführen von Warnwesten auch bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen zur Pflicht. Tragen muss man die Westen jedoch nicht.

Ab 1. Juli wird das Mitführen von Warnwesten auch bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen zur Pflicht. Tragen muss man die Westen jedoch nicht.
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