Landwirte, die erneuerbaren Energieanlagen betreiben, haben oft rechtliche Fragen. In diesem Beitrag lesen sie Antworten der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz rund um das Votum der Clearingstelle EEG sowie die Bewertung der Clearingstelle EEG von Satelliten-BHKW.
Antwort 1. Darum geht es im aktuellen Votum der Clearingstelle EEG
In dem Votum (AZ: 2013/23 vom 29. Mai 2015) hatte die Clearingstelle EEG über die Vergütung für insgesamt drei Blockheizkraftwerke ( BHKW) zu entscheiden.
- Ein BHKW steht an der Biogasanlage und versorgt den landwirtschaftlichen Betrieb, die Fermenter und das Gebäude eines Dritten mit Wärme.
- Zwei weitere BHKW sind über eine zirka 300 Meter lange Gasleitung mit der Biogasanlage verbunden und versorgen weitere Stallungen sowie das gleiche Gebäude wie das erste BHKW mit Wärme.
Im Ergebnis hat die Clearingstelle EEG die zwei entfernteren BHKW gegenüber dem BHKW an der Biogasanlage als eigenständige Anlage gewertet. Die beiden Satelliten-BHKW seien dabei als eine Anlage zu werten. Folge der Zusammenfassung der BHKW ist eine geringere EEG-Vergütung, da kleinere BHKW nach dem EEG eine höhere Förderung erhalten als größere. Im Zusammenhang mit einer späteren Flexibilisierung von Anlagen bringt eine solche Zusammenfassung jedoch Vorteile. Für die Bewertung der Eigenständigkeit mehrerer BHKW an derselben Biogasanlage sind zwei Punkte maßgeblich:
- Betriebstechnische Selbständigkeit des BHKW,
- Räumliche Trennung von der Biogasanlage.
Um diese jeweils zu beurteilen, hat die Clearingstelle EEG einen Indizienkatalog entwickelt.
Clearingstelle EEG-Indizien zur Beurteilung der Satelliten-BHKW
1. Indizien für eine betriebstechnische Selbständigkeit:
- Die Verlegung einer Mikrogasleitung ist energetisch sinnvoller als die Verlegung einer Wärmeleitung.
- Mit dem Satelliten-BHKW wird eine Wärmesenke erschlossen, welche eine Fahrweise verlangt, die von dem BHKW an der Biogasanlage technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gefahren werden könnte.
- Die BHKW-Betreiber sind nicht identisch.
- Trennung der BHKW aus genehmigungsrechtlichen Gründen oder aus Platzmangel.
- Das Satelliten-BHKW versorgt einen Direktverbraucher mit Strom, der aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Ver- luste durch eine direkte Stromleitung zum Biogasanlagen-BHKW erschlossen werden kann.
- Die BHKW versorgen verschiedene Wärmesenken.
2. Indizien für eine räumliche Trennung:
- Die BHKW liegen auf verschiedenen Betriebsgeländen, die durch äußere Merkmale eindeutig voneinander abgrenzbar sind.
- Zwischen den Anlagen liegt eine Siedlung.
- Landschaftselemente, Infrastruktureinrichtungen oder Siedlungsbestandteile, die nicht unmittelbar zu den Betriebsgeländen gehören, trennen die BHKW.
- Die Indizien unterliegen einer wertenden Betrachtung und müssen nicht alle erfüllt sein.
So bewertet die Kanzlei das Votum
Das Votum der Clearingstelle EEG ist insoweit begrüßenswert, als es deutlich macht, dass allein die Tatsache der gemeinsamen Versorgung einer Wärmesenke nicht zu einer Anla- genzusammenfassung führt. Ebenfalls ist zu begrüßen, dass die Clearingstelle EEG trotz der Entfernung von nur zirka 300 m vom Standort der Biogasanlage nicht von einer räumlichen Nähe ausgeht und bei ihrer Bewertung gerade nicht ausschließlich auf die Entfernung abstellt. Es ist insofern sachgerecht, umfassend die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu betrachten.
Aus dem Votum geht leider nicht hervor, inwieweit sich die Clearingstelle EEG auch hinsichtlich der Zusammenfassung der beiden Satelliten-BHKW mit den konkreten Gegebenheiten vor Ort auseinandergesetzt hat. Auch hier ist jeweils im Einzelfall zu unterscheiden, ob die Kriterien der betriebstechnischen Selbständigkeit und der räumlichen Entfernung erfüllt sind, und zwar gerade im Hinblick auf die Besonderheiten von Satelliten-BHKW.
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