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Getreidevermarktung

Vermarktungsgenossenschaft Ökofranken beantragt Insolvenzverfahren

Ein Getreidefeld in Franken
am Dienstag, 14.02.2023 - 13:49 (Jetzt kommentieren)

Die Vermarktungsgenossenschaft Ökofranken hat beim Amtsgericht Coburg ein Insolvenzverfahren beantragt. Eine Rückforderungsklage der Gemeinschaft gegen eines ihrer Mitglieder ist gescheitert.

Der Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG, kurz Ökofranken eG, aus Itzgrund hat beim Amtsgericht Coburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht folgte dem Antrag am 31. Januar 2023 (Az.: IN 258/22).

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gunther Neef aus Hof bestellt. Die Erzeugergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von rund 300 Landwirten aus Oberfranken und Umgebung zur gemeinsamen Vermarktung ihrer ökologisch erzeugten Produkte.

Seit Jahren streiten Ökofranken und ihre Mitglieder um die Abrechnung

Zwischen der Erzeugergemeinschaft und vielen ihrer Mitglieder schwelt seit Jahren ein Streit um die Erlöse aus der Getreidevermarktung. Dabei erhob die Ökofranken eG teilweise hohe Rückforderungen von ihren Mitgliedern auf geleistete Poolzahlungen. Diese versuchte sie unter anderem durch eine Klage gegen eines ihrer Mitglieder durchzusetzen.

Am selben Tag, als der Erzeugerzusammenschluss das Insolvenzverfahren beantragte, wies das Amtsgericht Tirschenreuth diese Klage der Genossenschaft jedoch ab.

Erzeugergemeinschaft fordert Teil der Vorauszahlung vor Gericht zurück

In dem Gerichtsverfahren hatte die Erzeugergenossenschaft argumentiert, die Endabrechnung für das Erntejahr 2017 sei 2020 erstellt worden. Dabei habe die Abrechnung ergeben, dass der beklagte Landwirt eine zu hohe Vorauszahlung erhalten habe. Nach Abzug der Vermarktungskosten sollte der Landwirt 2.775,79 Euro plus 9 Prozent Zinsen an den Erzeugerzusammenschluss zurückzahlen.

Der Landwirt wies diese Forderung zurück, weil die Genossenschaft nicht ausreichend klar darlege, wie sie zustande komme. Statt einer konkreten Preisermittlung sei nur auf die schlechtere Lage am Getreidemarkt verwiesen worden.

Amtsgericht weist Klage als unbegründet zurück

Das Amtsgericht Tirschenreuth wies die Klage der Genossenschaft auf Rückzahlung zurück. Nach Auffassung des Gerichts ist die Klage unbegründet und unschlüssig. Die Ökofranken eG habe nicht hinreichend begründet, aufgrund welcher konkreter Umstände sich die Überzahlung ergeben haben solle. Es fehle der Klage an „jeglichem konkreten Sachvortrag“, heißt es in dem Urteil.

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