Im Mai 2018 wurden 2.000 stark verweste Schweine in zwei unmittelbar benachbarten Mastschweineställen bei Osthausen im Landkreis Würzburg in Bayern gefunden. Erst Anfang April hatte der Landwirt damals das Veterinäramt darüber informiert, dass die Schweine in seinen Stallungen im November 2017 verendet seien. agrarheute berichtete über den Fall.
Das zuständige Landratsamt leitete daraufhin die Räumung des Schweinestalls ein. Seitdem wird gestritten, wer die Kosten hierfür übernehmen muss. Nun gibt es Klarheit.
Kosten von 204.000 Euro für Entsorgungsarbeiten und Reinigung von Stall
Nach aufwändigen Entsorgungsarbeiten der Tierkadaver und Reinigungsmaßnahmen zum Seuchenschutz musste das Landratsamt gegen den Landwirt vor Gericht ziehen.
Nur so würde man die Kosten in Höhe von rund 204.000 Euro, die als Ersatzvornahme der Behörde geleistet wurde, vom Verursacher zurück erhalten, erklärt das Landratsamt Würzburg.
Vergleich mit Landwirt: Landkreis erhält Großteil der Kosten zurück
Inzwischen sind fünf Jahre vergangen - und endlich konnte der Rechtsstreit beendet werden. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wurde ein Vergleich geschlossen - mit positivem Ausgang für das Landratsamt Würzburg.
Der Landkreis konnte in dem erzielten Vergleich den Großteil der Kosten zurückerlangen. Mit der Vergleichssumme von 165.000 Euro erfolgte die Einigung in dem Rahmen, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vorgegeben hatte.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.