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Recht

Veto gegen Fleischbeschauregelung unterlassen

am Montag, 14.10.2013 - 14:20 (Jetzt kommentieren)

Das Europaparlament legt kein Veto gegen eine Neuregelung bei Fleischkontrollen ein. Somit reicht künftig die visuelle Begutachtung von Schweineschlachtkörpern.

Schweinefleisch darf künftig aufgrund einer reinen Inaugenscheinnahme durch Tierärzte für genussfähig erklärt werden, ohne dass Tasten und Schneiden zwingend vorgeschrieben wären. Ein Veto-Antrag von Sozialdemokraten und Grünen aus dem Umweltausschuss des Europaparlaments fand vergangene Woche keine Mehrheit im Plenum. Damit kann die Europäische Kommission eine entsprechende Durchführungsverordnung endgültig annehmen. Sie soll ab Juni 2014 gelten.

Abtasten und Aufschneiden nur in Verdachtsfällen

Die Parlamentarier, darunter die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt, hatten dafür plädiert, dass das Hohe Haus gegen den Entwurf Einspruch einlegt. Mit dem Kommissionsvorschlag sollen Fleischkontrollen mittels Abtasten und Anschneiden auf solche Fälle beschränkt werden, wenn Herkunftszeugnis, frühere Kontrollen oder die visuelle Überprüfung auf Probleme hindeuten.
 
Die kritischen Mitglieder des Umweltausschusses warnten vor möglichen Gesundheitsrisiken einer solchen Vorschrift. Die Mehrheit der Abgeordneten teilte diese Bedenken jedoch nicht. Während die Europäische Kommission dem Parlament versicherte, dass der Gesundheitsschutz aufrechterhalten werde, kam Kritik von der Bundestierärztekammer.

Verunreinigungen werden vermieden

Nach Ansicht der Kommission sorgen die neuen Vorschriften auch weiterhin dafür, dass sämtliches Fleisch, das den Verbraucher erreiche, genusstauglich ist. Im Gegenteil, die Sicherheitsstandards würden sogar erhöht, denn man vermeide die Verunreinigung des Fleisches durch systematisches Abtasten und Einschneiden der Schlachtkörper. Die Vorschriften erlaubten es dem zuständigen amtlichen Tierarzt, falls notwendig eine gründlichere Inspektion durchzuführen. Die Wirksamkeit der Kontrollen werde dadurch nicht beeinträchtigt. Das sage auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
 

Reimers begrüßte Ablehnung des Vetos

Die FDP-Agrarexpertin Britta Reimers begrüßte die Ablehnung des Vetos und gab der Kommission recht: Wenn amtliche Tierärzte sich stärker auf visuelle und mikrobiologische Untersuchungen konzentrierten, werde die Gefahr der Verunreinigung von Schlachtfleisch durch Handkontakt verringert.

Bundestierärztekammer bleibt kritisch

Die Bundestierärztekammer sieht die gelockerte Regelung hingegen sehr kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass Krankheiten übersehen und nicht lebensmitteltaugliche Tiere in den Verkehr gebracht würden, erklärte Kammerpräsident Prof. Theodor Mantel im Anschluss an die Abstimmung. Gerade für die Diagnose mancher auf den Menschen übertragbarer Infektionskrankheiten reiche eine visuelle Kontrolle allein nicht aus. Die von der Kommission ins Feld geführten Hygienegründe bezeichnete Mantel als "Nonsens". Tierärzte wüssten sehr gut, wie die Hygiene zu gewährleisten sei.

'Tierärzte sind die Garanten für unabhängige Kontrollen'

Immerhin habe sich die Kommission auf Drängen der Tierärzteschaft wenigstens zur Beibehaltung der Kontroll- und Weisungsfunktion der amtlichen Tierärzte und Amtstierärzte am Schlachthof entschlossen. "Tierärzte sind die Garanten für unabhängige Kontrollen der gesamten Lebensmittelkette und des Tierschutzes, sie treffen Entscheidungen zur Vermeidung von Risiken für die Verbraucher", so Mantel. Diese Aufgaben könnten sie jedoch nur effektiv wahrnehmen, wenn nicht an ihrer Kontrollfunktion gespart werde. Der gesundheitliche Verbraucherschutz müsse stets oberste Priorität haben.
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