
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Frankreich ein weiteres Mal verurteilt, weil das Land seine Gewässer unzureichend vor Nitrat aus der Landwirtschaft schützen würde. Das Urteil hat der EuGH am Donnerstag, den 4. September, ausgesprochen. Paris würde die Vorgaben zum Umgang mit Düngemitteln nur unzureichend umsetzen.
Vorgaben zum Umgang mit Düngemitteln unzureichend
Der EuGH erklärt in seinem Urteil (AZ. C237/12), dass Frankreich gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hat. Die Französische Republik habe nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, mit denen das Ausbringen jeglicher Art von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und insbesondere spezifische Grenzwerte für das Ausbringen von Dung festgelegt werden, begündet der EuGH sein Urteil vom 4. September.
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