Allein in Sachsen-Anhalt erreichte die Zahl der von den Genehmigungsbehörden der dortigen Landgesellschaft vorgelegten Fälle im ersten Quartal 2011 bereits den Stand des gesamten Vorjahres. Der verstärkte Einsatz des Vorkaufsrechts ist nicht auf bestimmte Regionen beschränkt, sondern bundesweit festzustellen. Insgesamt wurden den Landgesellschaften als vorkaufsberechtigten Stellen im letzten Jahr 635 Fälle zur Prüfung übergeben. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber 2009 um mehr als 40 Prozent.
In 172 Fällen übten die Landgesellschaften das Vorkaufsrecht tatsächlich aus. Die Diskrepanz resultiert nach Angaben des BLG-Vorsitzenden daraus, dass interessierte Landwirte den Kaufpreis nicht aufbringen konnten oder wollten. Umfasste die Gesamtfläche, in denen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, 2005 noch 500 Hektar, hat sich dieser Wert 2010 laut BLG nahezu verdreifacht. Als Ursache für die wachsende Bedeutung des Vorkaufsrechts nannte Boß in erster Linie ein gestiegenes Interesse von Nicht-Landwirten an der Kapitalanlage "Boden", der nicht zuletzt durch die Biogasförderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erheblich an Attraktivität gewonnen habe.
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