Tiere an oder auf Bahngleisen beschäftigen vermehrt die Polizei in Pasewalk. Wie die Inspektion berichtet, sei sie erst am Sonntag wieder von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informiert worden, dass sich auf der Bahnstrecke Stralsund/Berlin zwischen Guest und Groß Kiesow eine Rinderherde im Gleisbereich befindet. Beim Eintreffen der Beamten hatten sich die Tiere zwar schon wieder von den Gleisen entfernt, Hufabdrücke an der Böschung und neben dem Schotterbett bewiesen allerdings, dass sich die Herde zuvor dort aufgehalten hatte.
Wie die Polizei weiter berichtet, war die Herde am Sonntagnachmittag entlaufen. Die letzten zwölf der 35 Tiere konnte der Landwirt erst am Montagmorgen etwa 300 Meter von den Gleisen entfernt wieder einfangen.
Die Züge mussten wegen des Vorfalls zwischen Sonntagabend und Sonntagmorgen "auf Sicht" fahren. Es kam zu 14 Zugverspätungen mit insgesamt 96 Minuten.
Unfälle mit massiven Folgen
Nicht nur die ausgebüxten Tiere befinden sich bei solchen Vorfällen in Lebensgefahr. Die Polizei weist auch darauf hin, dass es dadurch zu einer "erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs" kommen kann.
So könnten bei einer Schnellbremsung Reisende verletzt werden, bei einer Kollision wird nicht nur das Tier schwer verletzt/getötet - es können auch massive Schäden an der Bahn selbst und an den Gleisen entstehen.
Rinder/Weidetiere im Gleis: Rechtliche Folgen für Tierhalter
Entlaufene Tiere, die im oder an den Gleisen entdeckt werden, können für den Tierhalter rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: Die Bundespolizei prüfe regelmäßig, ob der Straftatbestand des "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" gem. § 315 StGB vorliegt.
Darüber hinaus könne der Tierhalter als Verursacher des gegebenenfalls eingetretenen Schadens in Form von Personen- und Sachschäden, Zugverspätungen sowie Zugausfällen haftbar gemacht werden.
Für Tierhalter bedeutet das: Weiden ordnungsgemäß einfrieden und Weidezäune regelmäßig auf Wehrhaftigkeit überprüfen.
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