Wann und wie darf eine Wildkamera eingesetzt werden? Die Rechslage dazu unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Hintergrund sind unter anderem unterschiedliche Regelungen zum Waldbetretungsrecht.
Die Kameras geraten aktuell jedoch verstärkt in die öffentliche Diskussion. Einige Datenschutzbeauftragten der Länder sind der Auffassung, dass der Einsatz in vielen Fällen unzulässig ist.
Der Deutsche Jagdverband sieht das anders und weist darauf hin, dass Waldbesucher fast nie aufgenommen werden. Schließlich würden die Wildkameras an Orten positioniert, wo sich üblicherweise keine Waldbesucher aufhalten. Falls doch, würden die Aufnahmen keinesfalls zur Ermittlung personenbezogener Daten dienen.
Tipps für das Aufstellen der Wildkameras
- Aufnahmen von Personen soweit wie möglich vermeiden; Wildkameras grundsätzlich nicht auf regelmäßig frequentierte Wege richten
- Einsatz auf jagdliche Einrichtungen (einschließlich Fütterung, Kirrung und Wildäsungsflächen) sowie Wildwechsel beschränken
- Sollten unbeabsichtigt Personen aufgenommen worden sein, sind diese Aufnahmen sofort zu löschen (soweit sie nicht zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind)
- Wildkameras zurückhaltend und auf ein angemessenes Maß begrenzt einsetzen
- Beobachtungen von seltenen Arten, insbesondere Wolf, Wildkatze und Luchs (mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten) der zuständigen Stelle melden
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