Wann und wie darf eine Wildkamera eingesetzt werden? Die Rechslage dazu unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Hintergrund sind unter anderem unterschiedliche Regelungen zum Waldbetretungsrecht.
Die Kameras geraten aktuell jedoch verstärkt in die öffentliche Diskussion. Einige Datenschutzbeauftragten der Länder sind der Auffassung, dass der Einsatz in vielen Fällen unzulässig ist.
Der Deutsche Jagdverband sieht das anders und weist darauf hin, dass Waldbesucher fast nie aufgenommen werden. Schließlich würden die Wildkameras an Orten positioniert, wo sich üblicherweise keine Waldbesucher aufhalten. Falls doch, würden die Aufnahmen keinesfalls zur Ermittlung personenbezogener Daten dienen.
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