Vor einer Erbschaftsteuer, die sich für den Erben nachträglich erhöhen kann, warnt das Beratungsunternehmen Ecovis. Dazu kann es kommen, wenn die geerbten Wirtschaftsgüter an mehrere Personen übertragen werden und der Betrieb dadurch aufgeteilt wird. Dann will das Finanzamt das land- oder forstwirtschaftliche Vermögen neu bewerten und setzt dabei den Liquidationswert an.
Weil das Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer sonst begünstigt wird, wirkt sich die Nachbewertung mit dem Liquidationswert bei einer weiteren Übertragung für den Erben negativ aus.
Dass dieses Vorgehen des Finanzamts rechtmäßig ist, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.
Zerschlagung des Betriebs ist entscheidend
Im Fall aus Niedersachsen erbte eine Frau im Jahr 2011 einen 10,5 Hektar großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Flächen verpachtete sie daraufhin parzellenweise an verschiedene Pächter. 2012 hat sie die Flächen und auch die Hofstelle dann einem Landwirt und dessen Tochter übertragen
Diese Übertragung erfolgte teils entgeltlich und teils unentgeltlich. Der Landwirt ordnete seine neuen Flächen seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu. Das übrige Vermögen ging in das Privatvermögen der Tochter über. Zwischen Vater und Tochter bestand keine Mitunternehmerschaft.
Weil eine wirtschaftliche Einheit des Vermögens damit nicht mehr gegeben war, also eine Zerschlagung des Betriebs stattgefunden hat, bewertete das Finanzamt die Flächen und die Hofstelle mit dem Liquidationswert. Als Liquidationswert wurden 123.025,50 Euro berechnet. Für die Alleinerbin führte das zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer.
Dagegen klagte der Landwirt, der Prozessbevollmächtigter war. Die Erbin verstarb 2019 im Laufe des Klageverfahrens. Nach Ansicht des Landwirts habe sich an der Tatsache, dass es sich beim verkauften beziehungsweise verschenkten Vermögen um landwirtschaftliche Wirtschaftsgüter gehandelt habe, durch die Übertragung nichts geändert. Deshalb hätte die Bewertung wieder mit dem günstigeren Fortführungswert vorgenommen werden müssen.
Niedersächsisches Finanzamt: Bewertung mit Liquidationswert richtig
Wie das Niedersächsische Finanzgericht feststellte, löst die Übertragung des Vermögens auf verschiedene Käufer eine Nachbewertung unter Nutzung des Liquidationswertes aus. Entscheidend hierbei sei, dass die Flächen nicht mehr dauerhaft zum ursprünglichen Betrieb der Alleinerbin gehörten. „Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert, erfolgt die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit mit dem Liquidationswert“, heißt es im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts. Grundlage hierfür sei § 166 des Bewertungsgesetzes (BewG).
Keine Rolle für die Entscheidung habe gespielt, ob durch Vater und Tochter weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung stattgefunden hat und ob die Wirtschaftsgüter in ein Privat- oder Betriebsvermögen übergegangen sind.
Laut Ecovis ist noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof möglich. Hier könnten die Richter das Urteil des Niedersächsisches Finanzgerichts noch aufheben.
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