Die Stoffstrombilanz ist der letzte Baustein des sogenannten Düngepakets, mit dem die Düngung, die Nährstoffeffizienz und der Umweltschutz verbessert werden. Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).
Für wen gilt die Stoffstrombilanzverordnung?
Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 für…
- Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar,
- viehhaltende Betriebe, die die in Nummer 1 festgesetzten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird, und
- Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb nach Nummer 1 oder Nummer 2 in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus diesem oder anderen Betrieben zugeführt wird.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Verordnung auch für…
- Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
- Betriebe, die die in Nummer 1 genannten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird und
- Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder Nummer 2 in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus diesem oder anderen Betrieben zugeführt wird.
Was müssen die Betriebe tun?
Entsprechend des Verordnungsentwurfs sind die jeweiligen Betriebe verpflichtet jährlich eine Bilanz zu erstellen über:
- Nährstoffzufuhr: Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die dem Betrieb durch Futtermittel, Saatgut (einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial), landwirtschaftliche Nutztiere, Leguminosen sowie sonstige Stoffe zugeführt werden.
- Nährstoffabgabe: Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die der Betrieb durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse, ggf. Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut (einschließlich Pflanzgut und Vermehrungsmaterial), landwirtschaftliche Nutztiere sowie sonstige Stoffe abgibt.
Die Ermittlung der Nährstoffzufuhren und -abgaben orientiert sich an der abgestimmten Datengrundlage der Düngeverordnung. Weitere Ergänzungen der Daten – beispielsweise um Phosphor- oder Phosphatgehalte, Werte für Einzelfuttermittel, tierische Erzeugnisse und die Stickstoffzufuhr durch Leguminosen – wurden mit ausgewählten für die Beratung zuständigen Stellen der Länder abgestimmt.
Wie werden Nährstoffzufuhren und -abgaben bewertet?
Bewertet werden soll der dreijährige Durchschnitt der Stoffstrombilanz für Stickstoff je Betrieb. Dabei wird weitgehend sichergestellt, dass die Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung einheitlich beurteilt werden.
- Über die jeweilige Ermittlung und Bewertung sind Aufzeichnungen zu führen.
Die Länder können zu den vorgeschriebenen Aufzeichnungen zusätzliche Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten durch Rechtsverordnung festlegen.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung soll am 22. September 2017 im Bundesrat behandelt werden. Am 1. Januar 2018 soll die Verordnung in Kraft treten. Der Entwurf ist mit allen Ressorts abgestimmt; die Länder und Verbände hatten bis Mai 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Gibt es weitere Änderungen?
Ob sich die Stoffstrombilanzierung wie gewünscht auswirkt, wird das BMEL untersuchen und in einem Bericht zusammenfassen. Dieser wird dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2021 vorgelegt. Dabei wird u.a. folgendes geprüft:
- Trägt die Stoffstrombilanzierung zur Begrenzung der Nährstoffbelastungen der Umwelt durch die Landwirtschaft bei?
- Haben sich die Bewertungskriterien der Stoffstrombilanzierung in der Praxis bewährt?
- Gibt es Bedarf zur Fortentwicklung oder sind alternative Bewertungsmodelle effizienter?
- Welche Verbesserungen bei der Ressourceneffizienz konnten erreicht werden?
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