Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung vorliegt, dass keine Antibiotika abgegeben wurden. Sind diese nicht vorhanden, kann dies ab 1. Mai 2017 zu einem Verlust der QS-Lieferberechtigung führen. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Daten bis 30. April melden!
Falls Ihre Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollten Sie die Daten schnellstmöglich nachtragen bzw. durch Ihren Tierarzt nachtragen lassen, um Ihre Tiere weiterhin ohne Unterbrechung ins QS-System liefern zu können. Die Nachtragung läuft wie folgt:
1. Sie sollten Ihren Tierarzt bitten, Behandlungen für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 bis spätestens zum 30.04.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen.
2. Wenn keine Antibiotika an Ihren Betrieb abgegeben wurden, müssen Sie für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine sogenannte Nullmeldung abgeben. Diese Meldung muss von Ihnen vorgenommen werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.