Bauwillige Landwirte in Schleswig-Holstein können vom 1. Februar bis zum 15. März 2017 einen Förderantrag für den Bau eines besonders tiergerechten Stalls stellen. Für das kommende Antragsverfahren stehen 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
"Mit der Förderung von ausgewählten Stallbauten unterstützt die schleswig-holsteinische Landesregierung den Bau von Ställen, die mehr Tierwohl ermöglichen. Ohne diese Förderung würden solche Ställe derzeit nicht gebaut, weil der Markt die höheren Kosten nicht honoriert", sagte gestern Minister Habeck bei der Unterzeichnung der entsprechenden Förderrichtlinie.
Das wurde geändert
Im Zuge der Richtlinienfortschreibung wurden Verbesserungsvorschläge aufgegriffen, die insbesondere Stallbauten im ökologischen Landbau betreffen, heißt es von Ministeriumsseite.
- Es wurden die Anforderungen an die Liegefläche für Mutterkühe einheitlich auf 7 Quadratmeter festgelegt.
- Beim Platzbedarf in der Rindermast wurde die Kategorie "bis 200 kg mind. 2,5 m² pro Tier" zugunsten einer genaueren Einstufung aufgenommen.
- Darüber hinaus soll im Zuge eines geförderten Stallbauvorhabens auch der Bau von Mistplatten mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert werden.
- Dagegen ist eine separate Förderung einzelner Mistplatten weiterhin nicht vorgesehen.
Das müssen Antragssteller berücksichtigen
- dass nach dem Bau der Viehbestand 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar genutzter Agrarfläche nicht überschritten werden darf,
- bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen eingehalten werden müssen,
- eine Güllelagerkapazität für mindestens neun Monate vorhanden sein muss und Güllelager abgedeckt sein müssen.
- Die Bewilligungen erfolgen nach Ablauf der Antragsfrist im Rahmen eines Ranking mithilfe eines Punktesystems.
Hintergrund: Stallbau nach dem AFP
In den Jahren 2015 und 2016 haben fünfzehn Landwirte in Schleswig-Holstein Zuwendungsbescheide über Zuschüsse für ihre Stallbauvorhaben nach dem AFP erhalten. Das Investitionsvolumen der geförderten Vorhaben beträgt insgesamt rund 5,5 Millionen Euro, das Fördervolumen liegt bei rund 2,2 Millionen Euro.
Die detaillierten Anforderungen an die Investition, einschließlich der Richtlinie, sowie Unterlagen für das Antragsverfahren hier abrufbar.
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