
Deutschland hat momentan offenbar keine guten Stand in Brüssel. Nun hat die EU-Kommission Deutschland wegen der Umsatzsteuer-Pauschalierung verklagt. Wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet, hat Brüssel am 4. Februar Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Das bestätigte laut Wochenblatt eine Sprecherin der Behörde.
Angekündigt hatte die Kommission diesen Schritt bereits im Juli vergangenen Jahres. Seitdem hatte es zwischen Brüssel und Berlin intensive Gespräche gegeben, ob man eine Klage doch noch abwenden könne. Offensichtlich kam es dabei jedoch zu keiner Einigung.
Laut EU-Kommission werden rund 95 Prozent aller Streitfälle nach der Androhung einer Klage und vor Einreichung derselben im gegenseitigen Einvernehmen mit dem jeweiligen EU-Staat geklärt.
Müssen Bauern 2 Mrd. Euro Steuern zurückzahlen?
Sollte das Urteil des EuGHs gegen Deutschland ausfallen, wäre mit massiven Konsequenzen für die heimischen Landwirte zu rechnen. Beim Verfahren in Luxemburg geht es um die Weiterführung der Pauschalierungsregelung, die rund zwei Dritter der landwirtschaftlichen Betriebe nutzen.
Parallel dazu läuft allerdings noch ein beihilferechtliches Verfahren bei der EU-Kommission, auf welches eine Verurteilung Deutschlands durch den EuGH sich negativ auswirken würde. Im schlimmsten Falle müssten rund 180.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland rückwirkend für zehn Jahre etwa 2 Mrd. Euro an einbehaltener Umsatzsteuer zurückbezahlen.
Rechnungsprüfer sind ähnlicher Auffassung wie EU-Kommission
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich lange auf den Standpunkt gestellt, dass die Regelung steuer- und beihilferechtlich sicher sei. Eindeutige Aussagen in diesem Sinne wollte das Ressort aber in jüngster Vergangenheit nicht mehr treffen.
Unterstützung erhält die EU-Kommission vom Bundesrechnungshof. Dieser hatte im April 2019 angeprangert, dass „Pauschallandwirte“ bei der aktuellen Regelung mehr Umsatzsteuer sparten, als sie an Vorsteuer abführen würden.
Der weitere Zeitplan der Verhandlungen vor dem EuGH ist noch offen. Dieser muss nun vom Gericht festgelegt werden.
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