Bei Wirtschaftsdünger gelten ab 1. Juli neue Meldepflichten für Aufnehmer und außerdem muss künftig monatlich gemeldet werden, was in den Umlauf gebracht wurde. Niedersachsen führt mit der Novelle die Bundes- und Landesverordnung zusammen. Neben dem abgebenden Betrieb ist künftig auch der Empfänger verpflichtet, den aufgenommenen Wirtschaftsdünger zu melden.
Viele Betriebe nutzen bereits jetzt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Aufzeichnung und Meldung in einem Schritt im niedersächsischen Meldeprogramm für Wirtschafsdünger zu erledigen. Zusätzlich verlängert die Novelle die Aufbewahrungspflichten auf sieben Jahre und ergänzt einige wichtige Angaben (Nährstoff-, Trockensubstanzgehalte, Transportnummern bei Importen aus anderen Staaten).
Neue Regelungen für Wirtschaftsdüngerlieferungen ab 1. Juli
Neue Regelung | Bisherige Regelung |
Neue Betroffene
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Kürzere Fristen
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Weitere Angaben
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Längere Aufbewahrung
Erweiterte Bagatellgrenze
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Hotline zum Meldeprogramm von Wirtschaftsdünger
Für direkte Hilfestellung bei Meldeproblemen, Fragen zum Programm oder den Meldepflichten: Hotline Meldestelle Düngerecht unter Telefonnummer 0441 801-650. Weitere Informationen, Merkblatt zu häufigen Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen und Hinweise zur Überprüfung der eigenen Meldungen sowie Vordrucke (Meldevollmacht, Beantragung von Zugangsdaten etc.) auf der Internetseite der LWK unter dem Portal Meldeprogramm Wirtschaftsdünger www.meldeprogramm.de.
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