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Niedersachsen

Wirtschaftsdünger: Meldefrist läuft Ende Januar ab

am Freitag, 08.01.2016 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Die Meldepflicht von Wirtschaftsdünger besteht bei allen Betrieben, die über 200 Tonnen pro Jahr abgeben. Nur aufnehmende Betriebe sind nicht meldepflichtig.

Die Wirtschaftsdüngerlieferungen aus dem zweiten Halbjahr 2015 müssen bis Ende des Monats gemeldet werden. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung hin. Um behördliche Beanstandungen bei den halbjährlichen Datenbankprüfungen oder bei Vor-Ort-Kontrollen zu vermeiden, sollten die Meldungen jetzt überprüft werden.

Meldepflicht ab 200 t Jahresabgabe

Die Meldepflicht eines Betriebes besteht ab 200 t Abgabe pro Jahr und es sind Abgabe- und Aufnahmemeldungen für alle Lieferungen zu erstellen. Die Abgabemeldung des Zulieferes ersetzt nicht die zusätzlich erforderliche Aufnahmemeldung eines meldepflichtigen Empfängers oder umgekehrt. Grundlage für eine korrekte Meldung sind die Angaben lt. Aufzeichungen gemäß § 3 Bundesverbringensverordnung (Lieferscheine).

Die Angaben von Zulieferer und Empfänger einer Lieferung müssen übereinstimmen und mehrere Einzellieferungen lt. Lieferschein dürfen bei der Meldung nicht weiter zusammengefasst werden.

Meldefehler werden geahndet

Bei behördlichen Prüfungen im Meldeprogramm und bei Vor-Ort-Kontrollen wurden 2015 verschiedene Meldefehler festgestellt, die Verstöße gegen die Meldeverordnung darstellen und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden sind (§ 2 Meldeverordnung).

Neuheiten 2015: Düngerstreuer ZA-V von Amazone

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