Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, soll für kleinere und mittlere Schlachtbetriebe künftig eine Entlastung erfolgen. Handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe dürften demgemäß wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Dies erfolge im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, so das Ministerium.
Regionale Betriebe und Landwirtschaft unterstützen
Das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, ist somit für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte, mit der Aufhebung des Verbotes die regionale Lebensmittelproduktion stärken zu wollen. Immer mehr Verbraucher würden beim Lebensmittel-Einkauf Wert darauf legen, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern.
Versorgung mit regionalen Produkten stärken
Man wolle damit die Grundlage für eine noch bessere Versorgung mit regionalen Produkten - insbesondere im ländlichen und dörflichen Raum, schaffen, argumentiert Schmidt. "Dazu hat mein Ministerium schon im Januar 2014 das "Regionalfenster" und damit eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte eingeführt", erklärt der Minister.
Etwa 250 Betriebe von Aufhebung betroffen
Die Abschaffung der Vorschrift betrifft etwa fünf Prozent der rund 5.000 Schlachtbetriebe. Für diese 250 handwerklich strukturierten Betriebe wird es nun wieder zugelassen, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten.
Das Bundesministerium teilte mit, dass die entsprechende Verordnung im März 2016 in Kraft treten soll.
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