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Brexit: Das bedeutet das Handelsabkommen für die Landwirtschaft

Lkw stauen sich auf beiden Seiten des Ärmelkanals
am Montag, 28.12.2020 - 12:02 (Jetzt kommentieren)

Der Agrarhandel zwischen der EU und Großbritannien bleibt auch in Zukunft zollfrei. Das sieht das neue Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vor.

Bescherung in Brüssel: Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Unterhändler der Europäischen Union und Großbritanniens am Heiligen Abend (24. Dezember 2020) auf den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt.

Die gute Nachricht aus Sicht der Landwirtschaft: Der Handel mit Agrarprodukten zwischen der EU und Großbritannien bleibt damit auch in Zukunft zollfrei. Quoten werden nicht eingeführt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bezeichnete die Einigung darum als „ein wichtiges Signal für die Aufrechterhaltung der beiderseitigen Handelsbeziehungen“. Im Falle eines harten Brexit, also ohne ein Handelsabkommen, hätten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums erhebliche Exportverluste gedroht – annähernd doppelt so hoch wie im Falle des jetzt geschlossenen Abkommens.

UK raus aus dem Binnenmarkt

Brexit

Dennoch bleibt es dabei, dass Großbritannien – viereinhalb Jahre nach dem Brexit-Referendum – den EU-Binnenmarkt und die Zollunion am 1. Januar 2021 verlassen wird. Der freie Personen -, Waren -, Dienstleistungs -und Kapitalverkehr endet. Stattdessen gelten künftig die Regeln des neuen Handels- und Kooperationsabkommens.

Das bedeutet mehr Kontrollen und bürokratischen Aufwand für Exporte der EU-Landwirtschaft auf die Insel und Importe aus dem Vereinigten Königreich in die EU. Für Inspektionen, Grenzabfertigung und Transaktionskosten erwartet das Bundeslandwirtschaftsministerium Kosten in Höhe von rund 10 Prozent des Warenwerts. Insbesondere zu Jahresbeginn sind aufgrund der neuen Kontrollen Verzögerungen und administrative Probleme an der Grenze möglich.

Unklare Zukunft für neue geografische Herkunftsangaben

Lebensmittelimporte aus dem Vereinigten Königreich werden nämlich künftig grundsätzlich denselben Kontrollen unterliegen wie Importe aus sonstigen Drittstaaten. Importe von Pflanzenbestandteilen und Fleischprodukten aus Großbritannien müssen ab dem 1. Januar 2021, soweit das EU-Recht dies vorschreibt, unter anderem von entsprechenden Zertifikaten begleitet werden.

Ursprungsregeln sollen garantieren, dass – vor allem bei zusammengesetzten Produkten – nur Erzeugnisse mit Ursprung in Großbritannien zollfrei über die Grenze gelangen. Laut EU-Kommission konnte die EU hier ihre Position in den Verhandlungen durchsetzen und vergleichbare Ursprungsregeln wie mit anderen Handelspartnern vereinbaren.

Ein Schutz künftiger geografischer Herkunftsangaben wird in dem Handelsabkommen nicht vereinbart. Lediglich die bestehenden Herkunftsbezeichnungen bleiben geschützt. Im Handelsabkommen ist eine allgemeine Klausel enthalten, dass die Parteien künftig gemeinsam neue Regeln vereinbaren können.

EuGH für London nicht mehr bindend

Mit dem Abkommen verpflichten sich beide Seiten, ein gleiches Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. Ein Wettlauf um Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Umwelt- oder Sozialstandards oder staatliche Beihilfen soll verhindert werden. Dazu ist ein neuer Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen. Ein gemeinsamer Partnerschaftsrat soll für die ordnungsgemäße Anwendung und Auslegung des Abkommens Sorge tragen. Bei Verstößen gegen das Abkommen können beide Seiten Sanktionen ergreifen, zum Beispiel Strafzölle einführen.

Nicht durchgesetzt hat die EU ihre Forderung, dass Großbritannien die Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anerkennt. Auch ist das Königreich nicht daran gebunden, neue EU-Standards nachzuvollziehen. Somit ist aus Sicht der Berliner Agrarressorts schwer einzuschätzen, wie effektiv die Regeln für ein gleiches Wettbewerbsumfeld funktionieren werden.

Herbe Einbußen für EU-Fischer

Fischkutter

Besonders umstritten waren die Regelungen für die Fischerei. Ursprünglich wollte die EU am Status quo des Zugangs zu den britischen Gewässern und der Quotenaufteilung festhalten. Das wollte London nicht akzeptieren. Stattdessen wollten die Briten die Rechte der EU-Fischer jährlich neu verhandeln. Am Ende stand zumindest für eine Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren ein neuer Rahmen für die Bewirtschaftung der Fischbestände, innerhalb derer die EU-Fangmöglichkeiten zu 75% erhalten bleiben. Ein gegenseitiger Zugang zu den jeweils anderen Gewässern wird garantiert. Nach Ablauf der Übergangszeit könnten jährliche Verhandlungen zum gegenseitigen Zugang erforderlich werden.

Aus Sicht von Agrarministerin Klöckner bedeutet das Ergebnis schmerzhafte Einschnitte für die EU-Fischerei, weil sie zukünftig auf einen Teil der Fänge in der Nordsee verzichten muss. Klöckner sagte: „Die Fischer müssen wir unterstützen, ihnen in dieser schwierigen Lage unter die Arme greifen.“

Der Weg zum Inkrafttreten des Handelsabkommens

Da sich die Unterhändler quasi in letzter Minute auf das Abkommen einigten, soll es bis zum 28. Februar 2021 vorläufig angewendet werden. Dadurch gewinnen sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch London Zeit, das Abkommen formal in Kraft zu setzen.

Dazu muss der Rat mit Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten einen Beschluss fassen, der die Unterzeichnung des Abkommens vorsieht. Anschließend bedarf der Vertrag der Zustimmung durch das Europäische Parlament, was Anfang kommenden Jahres geschehen soll. Als letzter Schritt auf EU-Seite muss der Rat den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen.

Auf britischer Seite wird das Parlament den rund 1.250 Seiten starken Vertrag voraussichtlich am 30. Dezember billigen.

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